Immissionsschutz
Lärmschutzwand
Immer mehr Bürger fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt. Durch die zunehmende Verkehrsdichte oder durch Aus- und Neubaumaßnahmen innerhalb des Bundesfern- und Landesstraßennetzes kann es zu steigenden Belastungen hinsichtlich des Verkehrslärms kommen, die mit Hilfe von Lärmschutzmaßnahmen deutlich gemindert werden können.
In gesetzlich definierten Fällen des Neu- und Ausbaus werden die Kosten für den Lärmschutz vollständig erstattet (Lärmvorsorge). Für Ausbaumaßnahmen ohne wesentliche Erhöhung bestehender Lärmbelastungen lässt die Rechtslage eine Finanzierung aus Steuermitteln nicht zu. Bei Bundesfernstraßen ist jedoch bei entsprechender Haushaltslage eine Lärmsanierung auf Antrag möglich. An Landesstraßen besteht diese Möglichkeit im Land Brandenburg seit September 2008.
Wichtig ist vor allem, dass die Bauleitplanung der Kommune vorhandene Verkehrswege – seien es Eisenbahnen, Autobahnen oder überregionale Straßen – berücksichtigt und neue Siedlungen an diesen Verkehrswegen vermeidet, bzw. die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Erschließungsträgers von vornherein festlegt.
Die folgenden Ausführungen sind als Orientierung für den interessierten Bürger gedacht. Sie enthalten wesentliche Begriffe, rechtliche Grundlagen und kennzeichnen den Handlungsspielraum der Beteiligten.