Organisation
Aufgaben
- die Planung, der Bau und Betrieb und die Unterhaltung der Bundesfernstraßen
- die Planung, der Bau und Betrieb und die Unterhaltung der Landesstraßen
- die Verwaltung des Straßenlandes (Fachvermögen)
- die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf allen Bundesfern- und Landesstraßen
- die Förderung des kommunalen Straßenbaus
- die Funktion der Bewilligungsbehörde für EFRE-Mittel
- der LS handelt als Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg
- nach § 2 der Betriebsanweisung des LS vom 08.12.2004 kann das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung dem LS im Einzelfall weitere Aufgaben übertragen und ihn mit der Durchführung von Projekten beauftragen
- der LS ist zuständige Stelle für die Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf des Straßenwärters/der Straßenwärterin nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Land Brandenburg
- der LS ist Ausbildungsbehörde für die Laufbahn von Beamten des höheren technischen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg (Fachrichtung Bauingenieurswesen)
Servicezeiten:
montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr
freitags von 8 bis 14:30 Uhr
Anschrift
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel.: 03342 355 -0
Fax: 03342 355 -666
- Organigramme
Letzte Aktualisierung: 23.04.2009


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