Organisation

Aufgaben

  • die Planung, der Bau und Betrieb und die Unterhaltung der Bundesfernstraßen
  • die Planung, der Bau und Betrieb und die Unterhaltung der Landesstraßen
  • die Verwaltung des Straßenlandes (Fachvermögen)
  • die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf allen Bundesfern- und Landesstraßen 
  • die Förderung des kommunalen Straßenbaus
  • die Funktion der Bewilligungsbehörde für EFRE-Mittel
  • der LS handelt als Behörde im Sinne  des § 1 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg
  • nach § 2 der Betriebsanweisung des LS vom 08.12.2004 kann das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung dem LS im Einzelfall weitere Aufgaben übertragen und ihn mit der Durchführung von Projekten beauftragen
  • der LS ist zuständige Stelle für die Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf des Straßenwärters/der Straßenwärterin nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Land Brandenburg
  • der LS ist Ausbildungsbehörde für die Laufbahn von Beamten des höheren technischen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg (Fachrichtung Bauingenieurswesen)

  

Servicezeiten:

montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr
freitags von 8 bis 14:30 Uhr

Anschrift 

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel.: 03342 355 -0
Fax: 03342 355 -666 

Organigramme
Letzte Aktualisierung: 23.04.2009

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