Landesstraßenbedarfsplan 2010; Beteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung

Neues Fenster: Bild vergrößernÜbersicht der neuen Maßnahmen

Die öffentliche Auslegung gemäß §14i des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einschließlich der Frist für die Abgabe von Stellungnahmen ist mit Ablauf des Monats Oktober 2009 beendet. Der Planentwurf ist nun nicht mehr auf den Internetseiten des Landesbetriebes Straßenwesen (LS) und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) einsehbar.

Der LS bedankt sich für das große Interesse und die umfangreiche Beteiligung.

Entsprechend § 14k UVPG folgt die Phase der abschließenden Bewertung und Berücksichtigung der eingegangenen behördlichen und privaten Stellungnahmen. Hierbei prüft der LS zunächst gemäß §14k Abs.1 die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der ihm nach den §§ 14h bis 14j übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen.

Das Ergebnis der v. g. Überprüfung sowie alle weiteren für den Plan relevanten Belange werden gemäß §14k Abs. 2 im weiteren Verfahren zur Aufstellung des LStrBPl berücksichtigt.

Das heißt, alle entscheidungserheblichen Belange werden gegeneinander abgewogen, wobei die endgültige Entscheidung durch das MIL erfolgt.

Die durchgeführten Änderungen im Entwurf zum LStrBPl und im Umweltbericht werden in einer abschließenden Erklärung zusammengefasst. Dies entspricht der vorgegebenen Verfahrensweise.

Die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen werden folglich nicht im Einzelnen beantwortet, hierfür wird um Verständnis gebeten.

Mit Vorliegen des Abwägungsergebnisses und Überarbeitung erfolgt das Gesetzgebungsverfahren für den LStrBPl.

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden der LStrBPl und der Umweltbericht einschließlich der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 14l UVPG allgemein zugänglich veröffentlicht.

Die jeweiligen Verfahrensschritte werden auf der Internetseite des LS dokumentiert.

Letzte Aktualisierung: 13.11.2009