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Aufgaben

Unsere Mitarbeiter:innen des Landesbetriebs Straßenwesen planen, bauen, betreiben und verwalten das Bundes- und Landesstraßennetz im Land Brandenburg. Ihre wichtigste Aufgabe ist, für die Verkehrssicherheit auf allen Bundes- und Landesstraßen zu sorgen.

Das gesamte Straßennetz im Land Brandenburg teilt sich auf in Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, Kreisstraßen und kommunale Straßen.

Die sogenannte Baulastträgerschaft (Zuständigkeit) ist wie folgt geordnet:

Unsere Mitarbeiter:innen des Landesbetriebs Straßenwesen planen, bauen, betreiben und verwalten das Bundes- und Landesstraßennetz im Land Brandenburg. Ihre wichtigste Aufgabe ist, für die Verkehrssicherheit auf allen Bundes- und Landesstraßen zu sorgen.

Das gesamte Straßennetz im Land Brandenburg teilt sich auf in Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, Kreisstraßen und kommunale Straßen.

Die sogenannte Baulastträgerschaft (Zuständigkeit) ist wie folgt geordnet:

  • Planung

    In der Planung geht es um den Erhalt und Ausbau von Straßen und Radwegen sowie die Sanierung und den Neubau von Brücken.

    Bei Bauvorhaben kann es auch zu Eingriffen in die Natur kommen. Geplant werden deshalb auch die Pflanzung neuer Bäume und Gehölze oder die Umsiedlung von Wildtieren oder die Vernetzung ihrer Lebensräume.

    In der Planung geht es um den Erhalt und Ausbau von Straßen und Radwegen sowie die Sanierung und den Neubau von Brücken.

    Bei Bauvorhaben kann es auch zu Eingriffen in die Natur kommen. Geplant werden deshalb auch die Pflanzung neuer Bäume und Gehölze oder die Umsiedlung von Wildtieren oder die Vernetzung ihrer Lebensräume.

  • Bau

    Umgesetzt werden die Vorhaben von unseren Bauingenieur:innen. Sie betreuen die Bauarbeiten von Anfang bis Ende und achten darauf, dass die Bauarbeiten an Straßen, Brücken und Radwegen in bestmöglicher Qualität ausgeführt werden. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, regelmäßig den Zustand der Brücken zu prüfen.

    Umgesetzt werden die Vorhaben von unseren Bauingenieur:innen. Sie betreuen die Bauarbeiten von Anfang bis Ende und achten darauf, dass die Bauarbeiten an Straßen, Brücken und Radwegen in bestmöglicher Qualität ausgeführt werden. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, regelmäßig den Zustand der Brücken zu prüfen.

  • Betrieb

    Unsere Straßenwärter:innen sorgen für Sauberkeit, beseitigen Schäden und achten darauf, dass die Beschilderungen ordnungsgemäß sind. Darüber hinaus sind sie für die Pflege der Bäume und Grünstreifen verantwortlich.

    Unsere Straßenwärter:innen sorgen für Sauberkeit, beseitigen Schäden und achten darauf, dass die Beschilderungen ordnungsgemäß sind. Darüber hinaus sind sie für die Pflege der Bäume und Grünstreifen verantwortlich.

  • Verkehr

    Die Kolleg:innen aus dem Bereich Verkehr kümmern sich um die Verkehrstechnik, wie z. B.  Ampeln und Fahrbahnmarkierungen. Aber auch die Genehmigung von Großraum – und Schwertransporten auf Brandenburgs Straßen und Genehmigungen, wie beispielsweise für den Bau von Zufahrten oder Leitungen der Energieversorger und Telekommunikationsunternehmen, laufen über den Bereich Verkehr.

    Die Kolleg:innen aus dem Bereich Verkehr kümmern sich um die Verkehrstechnik, wie z. B.  Ampeln und Fahrbahnmarkierungen. Aber auch die Genehmigung von Großraum – und Schwertransporten auf Brandenburgs Straßen und Genehmigungen, wie beispielsweise für den Bau von Zufahrten oder Leitungen der Energieversorger und Telekommunikationsunternehmen, laufen über den Bereich Verkehr.

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

    Der Landesbetrieb Straßenwesen ist die Bewilligungsbehörde für Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

    Der Landesbetrieb Straßenwesen ist die Bewilligungsbehörde für Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

  • Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch

    Unsere Mitarbeiter:innen erarbeiten Stellungnahmen gemäß Erlass

    • des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) vom 17. Juni 2015  "Zuständigkeitsregelung hinsichtlich der Beteiligung der Verkehrsbehörden und der Straßenbauverwaltung als Träger öffentlicher Belange in Planungsverfahren" sowie dem Erlass  
    • des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) vom 20.Oktober 2020  "Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch im Land Brandenburg (TöB-Runderlass – TöB-RdErl)"

    Unsere Mitarbeiter:innen erarbeiten Stellungnahmen gemäß Erlass

    • des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) vom 17. Juni 2015  "Zuständigkeitsregelung hinsichtlich der Beteiligung der Verkehrsbehörden und der Straßenbauverwaltung als Träger öffentlicher Belange in Planungsverfahren" sowie dem Erlass  
    • des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) vom 20.Oktober 2020  "Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch im Land Brandenburg (TöB-Runderlass – TöB-RdErl)"
  • Berufliche Ausbildung

    Wir sind die zuständige Stelle für die Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf der Straßenwärterin und des Straßenwärters nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Land Brandenburg.

    Wir sind die zuständige Stelle für die Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf der Straßenwärterin und des Straßenwärters nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Land Brandenburg.

    Auch für die Laufbahn von Beamt:innen des höheren technischen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg (Fachrichtung Bauingenieurswesen) nehmen wir die Funktion der Ausbildungsbehörde wahr.

    Auch für die Laufbahn von Beamt:innen des höheren technischen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg (Fachrichtung Bauingenieurswesen) nehmen wir die Funktion der Ausbildungsbehörde wahr.

  • Hinweise

    Der Landesbetrieb handelt als Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg nach § 2 der Betriebsanweisung des Landesbetriebs Straßenwesen vom 08.12.2004 kann das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (vormals Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung) dem Landesbetrieb im Einzelfall weitere Aufgaben übertragen und ihn mit der Durchführung von Projekten beauftragen.

    Der Landesbetrieb handelt als Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg nach § 2 der Betriebsanweisung des Landesbetriebs Straßenwesen vom 08.12.2004 kann das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (vormals Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung) dem Landesbetrieb im Einzelfall weitere Aufgaben übertragen und ihn mit der Durchführung von Projekten beauftragen.