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Öffentliche Bekanntmachungen 2024

  • PR: Verfügung zur Umstufung der L 133, Karstädt - 24.04.2024

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 133 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 01. September 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch  Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 133 wird in den Abschnitten 013 und 020 von Netzknoten (NK) 2736 014 nach NK 2736 010

    über eine Gesamtlänge von 5,649 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

     Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt.

     Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

     Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 133 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 01. September 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch  Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 133 wird in den Abschnitten 013 und 020 von Netzknoten (NK) 2736 014 nach NK 2736 010

    über eine Gesamtlänge von 5,649 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

     Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt.

     Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

     Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

  • Pr: Verfügung zur Umstufung der L 134, Karstädt - 24.04.2024

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 134 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 01. September 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

     Die Landesstraße (L) 134 wird in den Abschnitten 055 und 060 von Netzknoten (NK) 2735 013 nach NK 2736 014

    über eine Gesamtlänge von 6,827 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 134 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 01. September 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

     Die Landesstraße (L) 134 wird in den Abschnitten 055 und 060 von Netzknoten (NK) 2735 013 nach NK 2736 014

    über eine Gesamtlänge von 6,827 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

  • EE: Verfügung zur Umstufung der L 601, Finsterwalde, Heideland und Doberlug Kirchhain - 24.04.2024

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 601 in den Gemeinden Finsterwalde, Heideland und Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 1. August 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 601, Abschnitte 005, 007OB, 015, 020, 030, 040 und 050,

    wird von Netzknoten (NK) 4348 032A nach NK 4347 012

    über eine Gesamtlänge von 11,456 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 5, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim 

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

     erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 601 in den Gemeinden Finsterwalde, Heideland und Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 1. August 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 601, Abschnitte 005, 007OB, 015, 020, 030, 040 und 050,

    wird von Netzknoten (NK) 4348 032A nach NK 4347 012

    über eine Gesamtlänge von 11,456 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 5, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim 

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

     erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • EE: Verfügung zur Umstufung der L 622, Finsterwalde und Rückersdorf - 24.04.2024

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 622 in den Gemeinden Finsterwalde und Rückersdorf im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 1. August 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 622, Abschnitte 005, 006AB und 020,
    wird von Netzknoten (NK) 4448 004 nach NK 4447 003

    über eine Gesamtlänge von 9,354 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 622 in den Gemeinden Finsterwalde und Rückersdorf im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 1. August 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 622, Abschnitte 005, 006AB und 020,
    wird von Netzknoten (NK) 4448 004 nach NK 4447 003

    über eine Gesamtlänge von 9,354 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • OPR: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 17, Fehrbellin - 27.03.2024

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Fehrbellin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Februar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 17 über eine Länge von 5,503 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bis zur Kreuzung der L 173 und dem Abschnitt 160 der L 17 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 6], S. 19) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 31.12.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 17 soll im Abschnitt 150 von Station 4,249 bis NK 3243 011 und im Abschnitt 155 von Netzknoten 3243 011 nach Netzknoten 3242 004 über eine Gesamtlänge von 5,503 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Ostprignitz-Ruppin sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag
    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Fehrbellin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Februar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 17 über eine Länge von 5,503 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bis zur Kreuzung der L 173 und dem Abschnitt 160 der L 17 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 6], S. 19) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 31.12.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 17 soll im Abschnitt 150 von Station 4,249 bis NK 3243 011 und im Abschnitt 155 von Netzknoten 3243 011 nach Netzknoten 3242 004 über eine Gesamtlänge von 5,503 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Ostprignitz-Ruppin sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag
    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • UM: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 215, Templin - 28.02.2024

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 17. Januar 2024

     Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 im Abschnitt 010 im Landkreis Uckermark über eine Länge von 7,075 km zwischen dem Netzknoten an der L 100 in der Gemeinde Templin bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bei Station 7,075 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010
    soll von Netzknoten (NK) 2947 004 bis Station 7,075

    über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

     Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark sein.

     Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 17. Januar 2024

     Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 im Abschnitt 010 im Landkreis Uckermark über eine Länge von 7,075 km zwischen dem Netzknoten an der L 100 in der Gemeinde Templin bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bei Station 7,075 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010
    soll von Netzknoten (NK) 2947 004 bis Station 7,075

    über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

     Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark sein.

     Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • PR: Ankündigung zur Umstufung der L 134, Karstädt - 14.02.2024

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 134 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Januar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 134, Abschnitte 055 und 060, in der Gemeinde Karstädt über eine Länge von 6,827 km zwischen Groß Warnow und Reckenzin abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. September 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 134 soll in den Abschnitten 055 und 060 von Netzknoten (NK) 2735 013 nach NK 2736 014 über eine Gesamtlänge von 6,827 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 134 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Januar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 134, Abschnitte 055 und 060, in der Gemeinde Karstädt über eine Länge von 6,827 km zwischen Groß Warnow und Reckenzin abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. September 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 134 soll in den Abschnitten 055 und 060 von Netzknoten (NK) 2735 013 nach NK 2736 014 über eine Gesamtlänge von 6,827 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • PR: Ankündigung zur Umstufung der L 133, Karstädt - 14.02.2024

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 133 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Januar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 133, Abschnitte 013 und 020, in der Gemeinde Karstädt vollständig über eine Länge von 5,649 km zwischen Reckenzin und Dallmin abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. September 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 133 soll in den Abschnitten 013 und 020 von Netzknoten (NK) 2736 014 nach NK 2736 010 über eine Gesamtlänge von 5,649 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 133 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Januar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 133, Abschnitte 013 und 020, in der Gemeinde Karstädt vollständig über eine Länge von 5,649 km zwischen Reckenzin und Dallmin abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. September 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 133 soll in den Abschnitten 013 und 020 von Netzknoten (NK) 2736 014 nach NK 2736 010 über eine Gesamtlänge von 5,649 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • OHV: Verfügung zur (Teil-)Umstufung der L 215, Zehdenick - 31.01.2024

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Zehdenick im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitte 010, 015 und 030
    wird ab Station 7,075 im Abschnitt 010 bis Netzknoten (NK) 2946 002

    über eine Gesamtlänge von 8,725 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Zehdenick im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitte 010, 015 und 030
    wird ab Station 7,075 im Abschnitt 010 bis Netzknoten (NK) 2946 002

    über eine Gesamtlänge von 8,725 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

  • OHV: Verfügung zur (Teil-)Umstufung der L 17, Kremmen - 31.01.2024

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 150
    wird von Netzknoten (NK) 3243 004 bis Station 4,249

    über eine Gesamtlänge von 4,249 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 150
    wird von Netzknoten (NK) 3243 004 bis Station 4,249

    über eine Gesamtlänge von 4,249 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

  • OHV: Verfügung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Kremmen - 31.01.2024

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 16, Abschnitt 105
    wird ab Station 0,003 hinter Netzknoten (NK) 3243 014 nach NK 3243 004

    über eine Gesamtlänge von 0,259 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

     Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 16, Abschnitt 105
    wird ab Station 0,003 hinter Netzknoten (NK) 3243 014 nach NK 3243 004

    über eine Gesamtlänge von 0,259 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

     Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

  • EE: Ankündigung zur Umstufung der L 622, Finsterwalde und Rückersdorf - 31.01.2024

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 622 in den Gemeinden Finsterwalde und Rückersdorf im Landkreis Elbe-Elster

     Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 622 im Landkreis Elbe-Elster über eine Länge von 9,354 km beginnend an der L 62 von Netzknoten(NK) 4448 004 in der Gemeinde Finsterwalde nach NK 4447 003 an der L 653/L 622 Abs. 030 in der Gemeinde Rückersdorf abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. August 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die L 622, Abschnitte 005, 006AB und 020, soll von NK 4448 004 nach NK 4447 003 über eine Gesamtlänge von 9,354 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 622 in den Gemeinden Finsterwalde und Rückersdorf im Landkreis Elbe-Elster

     Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 622 im Landkreis Elbe-Elster über eine Länge von 9,354 km beginnend an der L 62 von Netzknoten(NK) 4448 004 in der Gemeinde Finsterwalde nach NK 4447 003 an der L 653/L 622 Abs. 030 in der Gemeinde Rückersdorf abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. August 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die L 622, Abschnitte 005, 006AB und 020, soll von NK 4448 004 nach NK 4447 003 über eine Gesamtlänge von 9,354 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • EE: Ankündigung zur Umstufung der L 601, Finsterwalde, Heideland und Doberlug Kirchhain - 31.01.2024

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 601 in den Gemeinden Finsterwalde, Heideland und Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 601 im Landkreis Elbe-Elster über eine Länge von 11,456 km von Netzknoten(NK) 4348 032A in Finsterwalde nach NK 4347 012 in der Gemeinde Doberlug-Kirchhain abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. August 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die L 601, Abschnitte 005, 007OB, 015, 020, 030, 040 und 050, soll von NK 4348 032A nach NK 4347 012 über eine Gesamtlänge von 11,456 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 601 in den Gemeinden Finsterwalde, Heideland und Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 601 im Landkreis Elbe-Elster über eine Länge von 11,456 km von Netzknoten(NK) 4348 032A in Finsterwalde nach NK 4347 012 in der Gemeinde Doberlug-Kirchhain abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. August 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die L 601, Abschnitte 005, 007OB, 015, 020, 030, 040 und 050, soll von NK 4348 032A nach NK 4347 012 über eine Gesamtlänge von 11,456 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste