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Nach RAP Stra anerkannte Prüfstellen

Im Land Brandenburg anerkannte Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau

Im Auftrag der obersten Straßenbaubehörde gibt der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg die nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau" (RAP Stra 15) anerkannten Prüfstellen bekannt, die in Brandenburg ansässig sind (Runderlass des MIL, Abteilung 4, Nr. 12/2016 vom 05. Mai 2016, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg  Nr. 20, S. 572 ff).

In Berlin und Brandenburg erfolgt das Anerkennungsverfahren durch eine gemeinsame Kommission.

Prüfstellen aus anderen Bundesländern können in Brandenburg tätig werden, wenn ihre Anerkennung ebenfalls unter der Beteiligung der BASt erfolgte und sie mit den länderspezifischen Regelungen Brandenburgs vertraut sind.

Die Veröffentlichung der Liste der Prüfstellen aus anderen Bundesländern, bei deren Anerkennungsverfahren die BASt beteiligt war, erfolgt auf der Internetseite der BASt.

Im Auftrag der obersten Straßenbaubehörde gibt der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg die nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau" (RAP Stra 15) anerkannten Prüfstellen bekannt, die in Brandenburg ansässig sind (Runderlass des MIL, Abteilung 4, Nr. 12/2016 vom 05. Mai 2016, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg  Nr. 20, S. 572 ff).

In Berlin und Brandenburg erfolgt das Anerkennungsverfahren durch eine gemeinsame Kommission.

Prüfstellen aus anderen Bundesländern können in Brandenburg tätig werden, wenn ihre Anerkennung ebenfalls unter der Beteiligung der BASt erfolgte und sie mit den länderspezifischen Regelungen Brandenburgs vertraut sind.

Die Veröffentlichung der Liste der Prüfstellen aus anderen Bundesländern, bei deren Anerkennungsverfahren die BASt beteiligt war, erfolgt auf der Internetseite der BASt.


Umweltlabore

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg führt eine Liste der Laboratorien, die zur Durchführung von umweltrelevanten Prüfungen nach BTR RC-StB 14 beauftragt werden können.

Die Anträge von Umweltlaboratorien zur Aufnahme in die "Liste der Laboratorien für die Durchführung von umweltrelevanten Prüfungen" sind an den Landesbetrieb Straßenwesen zu richten.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste sind dem o.g. genannten Runderlass zu entnehmen. Das Umweltlabor muss für die Bestimmung aller erforderlichen Parameter selbst akkreditiert sein.

Unabhängig von der Gültigkeitsdauer der Akkreditierung werden die Labore für jeweils 5 Jahre in der Liste geführt.

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg führt eine Liste der Laboratorien, die zur Durchführung von umweltrelevanten Prüfungen nach BTR RC-StB 14 beauftragt werden können.

Die Anträge von Umweltlaboratorien zur Aufnahme in die "Liste der Laboratorien für die Durchführung von umweltrelevanten Prüfungen" sind an den Landesbetrieb Straßenwesen zu richten.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste sind dem o.g. genannten Runderlass zu entnehmen. Das Umweltlabor muss für die Bestimmung aller erforderlichen Parameter selbst akkreditiert sein.

Unabhängig von der Gültigkeitsdauer der Akkreditierung werden die Labore für jeweils 5 Jahre in der Liste geführt.