Toolbar-Menü
Hauptmenü
Sie sind hier: E-Government

Übermittlung elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur

Mit der Verwendung Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschreiben Sie ein elektronisches Dokument und bestätigen, dass Sie der Unterzeichner des Dokumentes sind.
Seit dem 01.07.2014 sind Behörden verpflichtet, einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente, soweit diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu  eröffnen.
Diese elektronischen Dokumente können per E-Mail an den LS geschickt werden.
Für einen reibungslosen Ablauf sind folgende technische Rahmenbedingungen zu erfüllen:

  • Das Zertifikat muss von einem akkreditierten Zertifizierungsanbieter (ZDA) stammen. Informationen dazu erhalten Sie über die Bundesnetzagentur.
  • Jeder E-Mailanhang (Dokument) muss separat signiert sein.
    PDF-Dokumente mit eingebetteten Signaturen werden unterstützt.
  • Die Dokumente müssen mit Microsoft Office 2010 Standard-Produkten oder dem Acrobat Reader lesbar sein.
  • E-Mails die ausführbare Dateien als Anhang enthalten, werden nicht angenommen.
    Verschlüsselte E-Mails und Dokumente werden nicht bearbeitet