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Förderung Kommunaler Straßen, Brücken- und Radwegebau (KStB)

Das Land Brandenburg fördert Investitionen in den Straßen-, Brücken- und Radwegebau. Nähere Informationen zu den Fördergrundsätzen und zur Antragstellung finden Sie hier.

  • Ziel des Programms

    • Anpassung der verkehrswichtigen Verbindungen sowohl innerorts als auch außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe
    • Aufbau eines sicheren, lückenlosen Radwegenetzes in urbanen und ländlichen Räumen, das möglichst getrennt vom Straßennetz nutzbar ist
    • Förderung des Umstiegs vom Auto auf das Fahrrad
    • Anpassung der verkehrswichtigen Verbindungen sowohl innerorts als auch außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe
    • Aufbau eines sicheren, lückenlosen Radwegenetzes in urbanen und ländlichen Räumen, das möglichst getrennt vom Straßennetz nutzbar ist
    • Förderung des Umstiegs vom Auto auf das Fahrrad
  • Wer wird gefördert?

    Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden

    Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden

  • Was wird gefördert?

    Kommunaler Straßen- und Brückenbau:

    • Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
    • innerörtliche Straßen und Brücken mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen
    • Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz
    • Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken
    • Kreuzungsmaßnahmen entsprechend Anlage
    • Verkehrsleitsysteme, Verkehrszeichen-Brücken gemäß DIN 1076

    Kommunale Radweginfrastruktur:

    • Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung von Radverkehrsinfrastruktur in kommunaler Baulast
    • Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen
    • Radfahrstreifen/Schutzstreifen sowie dazu dienende straßenbauliche Maßnahmen
    • Radschnellwege
    • Fahrradstraßen und Fahrradzonen
    • Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung
    • Knotenpunkte, die den Verkehr vereinfachen, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse beseitigen, der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien
    • Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
    • Radverkehrskonzepte der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr

    Kommunaler Straßen- und Brückenbau:

    • Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
    • innerörtliche Straßen und Brücken mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen
    • Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz
    • Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken
    • Kreuzungsmaßnahmen entsprechend Anlage
    • Verkehrsleitsysteme, Verkehrszeichen-Brücken gemäß DIN 1076

    Kommunale Radweginfrastruktur:

    • Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung von Radverkehrsinfrastruktur in kommunaler Baulast
    • Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen
    • Radfahrstreifen/Schutzstreifen sowie dazu dienende straßenbauliche Maßnahmen
    • Radschnellwege
    • Fahrradstraßen und Fahrradzonen
    • Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung
    • Knotenpunkte, die den Verkehr vereinfachen, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse beseitigen, der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien
    • Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
    • Radverkehrskonzepte der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr
  • Was wird nicht gefördert?

    • Maßnahmen des ruhenden Verkehrs
    • Erschließungsstraßen nach dem BauGB
    • Anliegerstraßen
    • Maßnahmen des ruhenden Verkehrs
    • Erschließungsstraßen nach dem BauGB
    • Anliegerstraßen
  • Geltungsdauer

    Bis zum 31. Dezember 2023

    Bis zum 31. Dezember 2023

  • Wie ist das Antragsverfahren?

    Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen, Stabsstelle Programmsteuerung und Förderung, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten einzureichen.

    Allgemeine Anfragen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Förderung stehen, sind an die folgende E-Mail Adresse zu senden: LS-Foerderung@ls.brandenburg.de.

    Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen, Stabsstelle Programmsteuerung und Förderung, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten einzureichen.

    Allgemeine Anfragen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Förderung stehen, sind an die folgende E-Mail Adresse zu senden: LS-Foerderung@ls.brandenburg.de.

  • Fundstelle der Richtlinie

  • Zugehörige Anlagen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis

  • Weitere Informationen zur kommunalen Förderung gibt es auch auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung