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Winterdienst im Land Brandenburg

  • Bild: Winterdienst beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

    Winterdienst beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

    ©LS

  • Bild: Winterdienst beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

    Winterdienst beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

    © LS

  • Bild: Winterdienst beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

    Winterdienst beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

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Unsere Straßenmeistereien halten für Sie im Winter die Bundes- und Landesstraßen verkehrssicher.  Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Winterdienst.

Unsere Straßenmeistereien halten für Sie im Winter die Bundes- und Landesstraßen verkehrssicher.  Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Winterdienst.

  • Hat der Landesbetrieb Straßenwesen eine Pflicht zum Winterdienst?

    Ziel des Winterdienstes ist es, in der kalten Jahreszeit die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes sicherzustellen. Daher besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren.

    Gemäß Brandenburgischem Straßengesetz haben die Gemeinden auf allen öffentlichen Straßen der Ortsdurchfahrten den Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Sie können den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) oder private Unternehmen mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragen. Der LS leistet auf dieser Grundlage für den überwiegenden Teil der Gemeinden den Winterdienst in Ortsdurchfahrten auf den Bundes- und Landesstraßen.

    Grundsätzlich gibt es aber keine Räum- und Streupflicht seitens des Gesetzgebers. Vielmehr ist in den Richtlinien ein Anforderungsniveau für den Winterdienst auf Außerortsstraßen beschrieben. Danach soll je nach Witterungslage die Befahrbarkeit der Straßen gewährleistet werden. Dies geschieht in Abhängigkeit von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße und unter Berücksichtigung der personellen und technischen Möglichkeiten der Straßenmeistereien.

    In dieser Richtlinie ist die Befahrbarkeit der Straße wie folgt beschrieben: „Befahrbarkeit“ schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Desgleichen kann stellenweise Reif – oder Eisglätte nicht ausgeschlossen werden. Weiterhin ist festgelegt, dass auf wichtigen Straßen für den überörtlichen Verkehr, Straßen mit starkem Berufsverkehr, Straßen mit Linienbusverkehr in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr täglich die Befahrbarkeit zu gewährleisten ist, im Falle von starkem, lang anhaltenden Schneefall notfalls mit Schneeketten.

    Ziel des Winterdienstes ist es, in der kalten Jahreszeit die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes sicherzustellen. Daher besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren.

    Gemäß Brandenburgischem Straßengesetz haben die Gemeinden auf allen öffentlichen Straßen der Ortsdurchfahrten den Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Sie können den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) oder private Unternehmen mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragen. Der LS leistet auf dieser Grundlage für den überwiegenden Teil der Gemeinden den Winterdienst in Ortsdurchfahrten auf den Bundes- und Landesstraßen.

    Grundsätzlich gibt es aber keine Räum- und Streupflicht seitens des Gesetzgebers. Vielmehr ist in den Richtlinien ein Anforderungsniveau für den Winterdienst auf Außerortsstraßen beschrieben. Danach soll je nach Witterungslage die Befahrbarkeit der Straßen gewährleistet werden. Dies geschieht in Abhängigkeit von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße und unter Berücksichtigung der personellen und technischen Möglichkeiten der Straßenmeistereien.

    In dieser Richtlinie ist die Befahrbarkeit der Straße wie folgt beschrieben: „Befahrbarkeit“ schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Desgleichen kann stellenweise Reif – oder Eisglätte nicht ausgeschlossen werden. Weiterhin ist festgelegt, dass auf wichtigen Straßen für den überörtlichen Verkehr, Straßen mit starkem Berufsverkehr, Straßen mit Linienbusverkehr in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr täglich die Befahrbarkeit zu gewährleisten ist, im Falle von starkem, lang anhaltenden Schneefall notfalls mit Schneeketten.

  • Welche Verantwortung haben Fahrzeugführer:innen?

    Verkehrsteilnehmer:innen haben bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ihre Fahrweise anzupassen. Selbst bei optimal ausgeführtem Winterdienst können keine sommerlichen Verhältnisse erwartet werden. Die kritische Feststellung „es war glatt“ deutet nicht zwingend darauf hin, dass die Meistereien ihre Arbeit nicht gemacht haben, sondern ist wahrscheinlich eher ein Zeichen dafür, dass Temperatur und Luftfeuchtigkeit die Aktivitäten des Winterdienstes zumindest zeitweise überdecken.

    Der Winterdienst ist für die Mitarbeiter:innen des LS eine große Herausforderung, der sie sich mit hohem Verantwortungsbewusstsein stellen. Trotz aller Bemühungen, den Winterdienst so effektiv und wirksam wie möglich durchzuführen, liegt es in der Verantwortung der Fahrzeugführer:innen, sich auf die unterschiedlichen winterlichen Verhältnisse einzustellen.

    Der LS hat zudem ca. 500 Streugutbehälter an Steigungsstrecken aufgestellt, so dass sich im Bedarfsfall die Verkehrsteilnehmer:innen selbst helfen können.

    Verkehrsteilnehmer:innen haben bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ihre Fahrweise anzupassen. Selbst bei optimal ausgeführtem Winterdienst können keine sommerlichen Verhältnisse erwartet werden. Die kritische Feststellung „es war glatt“ deutet nicht zwingend darauf hin, dass die Meistereien ihre Arbeit nicht gemacht haben, sondern ist wahrscheinlich eher ein Zeichen dafür, dass Temperatur und Luftfeuchtigkeit die Aktivitäten des Winterdienstes zumindest zeitweise überdecken.

    Der Winterdienst ist für die Mitarbeiter:innen des LS eine große Herausforderung, der sie sich mit hohem Verantwortungsbewusstsein stellen. Trotz aller Bemühungen, den Winterdienst so effektiv und wirksam wie möglich durchzuführen, liegt es in der Verantwortung der Fahrzeugführer:innen, sich auf die unterschiedlichen winterlichen Verhältnisse einzustellen.

    Der LS hat zudem ca. 500 Streugutbehälter an Steigungsstrecken aufgestellt, so dass sich im Bedarfsfall die Verkehrsteilnehmer:innen selbst helfen können.

  • Wann und wo leistet der LS Winterdienst?

    Der zeitliche Umfang der Räum- und Streupflicht richtet sich nach dem Verkehrsbedürfnis. In der von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegebenen Ausgabe 2020 „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“ wurden die Anforderungen an den Winterdienst für die Straßenbauverwaltung zusammengefasst. 

    Der Straßenbetriebsdienst ist teilweise schon ab 03:00 Uhr im Einsatz, um wichtige Bundes- und Landesstraßen für den überörtlichen Verkehr, Bundes- und Landesstraßen mit starkem Berufsverkehr sowie Bundes- und Landesstraßen mit Linienbusverkehr in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr befahrbar zu halten. Bei schwierigen Wetterlagen, wie beispielsweise anhaltendem Schneefall, Schneeverwehungen oder Glatteislagen sind die Mitarbeiter:innen auch im Bedarfsfall auch darüber hinaus im Einsatz.

    Besondere örtliche Verkehrsbedürfnisse, wie beispielsweise Arbeitsbeginn, Schichtwechsel, besondere Einrichtungen und Ausflugsverkehr werden in den Winterdienstplanungen berücksichtigt.

    Der zeitliche Umfang der Räum- und Streupflicht richtet sich nach dem Verkehrsbedürfnis. In der von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegebenen Ausgabe 2020 „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“ wurden die Anforderungen an den Winterdienst für die Straßenbauverwaltung zusammengefasst. 

    Der Straßenbetriebsdienst ist teilweise schon ab 03:00 Uhr im Einsatz, um wichtige Bundes- und Landesstraßen für den überörtlichen Verkehr, Bundes- und Landesstraßen mit starkem Berufsverkehr sowie Bundes- und Landesstraßen mit Linienbusverkehr in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr befahrbar zu halten. Bei schwierigen Wetterlagen, wie beispielsweise anhaltendem Schneefall, Schneeverwehungen oder Glatteislagen sind die Mitarbeiter:innen auch im Bedarfsfall auch darüber hinaus im Einsatz.

    Besondere örtliche Verkehrsbedürfnisse, wie beispielsweise Arbeitsbeginn, Schichtwechsel, besondere Einrichtungen und Ausflugsverkehr werden in den Winterdienstplanungen berücksichtigt.

  • Wie viele Winterdienstfahrzeuge kommen im Winterdienst zum Einsatz?

    Für die Arbeiten im Winterdienst sind 219 eigene Räum- und Streufahrzeuge auf den betreuten Straßen und Radwegen im Einsatz. (Stand: März 2021)

    Teilweise werden für den Räumdienst Unternehmen eingesetzt, da die eigenen Kapazitäten in den Einsatzspitzen nicht ausreichen.

    Für die Arbeiten im Winterdienst sind 219 eigene Räum- und Streufahrzeuge auf den betreuten Straßen und Radwegen im Einsatz. (Stand: März 2021)

    Teilweise werden für den Räumdienst Unternehmen eingesetzt, da die eigenen Kapazitäten in den Einsatzspitzen nicht ausreichen.

  • Welches Streugut wird eingesetzt? Und wieviel?

    Voraussetzung für einen effektiven Winterdienst ist der Vorrat an geeigneten Streumitteln und die Ausstattung der Straßenmeistereien mit fachkundigem Personal und zuverlässiger Fahrzeug- und Gerätetechnik.

    Die Anwendung der FS 30-Technologie, bei der eine Mischung aus 70 % Trockensalz und 30 % Salzlösung gezielt ausgebracht werden, stellt seit Jahrzehnten den anerkannten Stand der Technik dar. Das eingesetzte Streusalz ist Natriumchlorid (NaCl).

    Wie die Ergebnisse der Untersuchungen in den letzten Jahren zeigen, ist der Feuchtsalzeinsatz FS 30 auch unter Berücksichtigung aller Belange der Umwelt und der Energieeffizienz zu verantworten. Dies wird auch durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt.

    Neben der wissenschaftlichen Untersuchung von Feuchtsalz-Streutechnologien mit höheren Salzlösungsanteilen (FS 50, FS 70) ist in den letzten Jahren auch die FS 100-Streutechnologie, bei der reine Salzsole ausgebracht wird, fundiert untersucht und bewertet worden.

    Gegenüber angefeuchtetem Trockensalz, bei dem ein hoher Anteil der Salzkörner nicht in Lösung geht und durch äußere Einflüsse (z. B. Fahrtwind) von der Strecke verweht wird, kann mit reiner Salzsole eine wesentlich längere Liegedauer erreicht werden. Hierdurch ist die Solestreuung auch und gerade als Präventivstreuung geeignet. Selbst nach längeren Dauern ist immer noch eine deutliche Restmenge der Sole mit entsprechender Tauwirkung auf der Fahrbahn nachweisbar. Der wirtschaftlichere und gleichzeitig umweltschonende Umgang mit Streumitteln wird somit durch eine erhöhte Tauleistung bei zugleich schnellerer Reaktionszeit ergänzt. Aufgrund des hohen Wasseranteils der Sole ist der Einsatz der FS 100-Technologie jedoch auf den Temperaturbereich oberhalb von ca. - 6 °C, bei nur geringen zu erwartenden Niederschlagsmengen (z. B. bei überfrierendem Raureif) und Ausschluss von Temperaturstürzen begrenzt.

    Die Brandenburgische Straßenbauverwaltung hat durch den konsequenten Einsatz der Feuchtsalztechnologie FS 30 den Streusalzverbrauch von ehemals mehr als 60 g/m² auf jetzt 5 - 15 g/m² je Streueinsatz gesenkt. Der Verbrauch kann durch den gezielten Einsatz der FS 100-Technologie noch weiter reduziert werden. Dabei wird die Streumenge des Streusalzes entsprechend der erforderlichen Tauleistung, der Fahrbahntemperatur und der Streutechnik entsprechend dosiert.

    Voraussetzung für einen effektiven Winterdienst ist der Vorrat an geeigneten Streumitteln und die Ausstattung der Straßenmeistereien mit fachkundigem Personal und zuverlässiger Fahrzeug- und Gerätetechnik.

    Die Anwendung der FS 30-Technologie, bei der eine Mischung aus 70 % Trockensalz und 30 % Salzlösung gezielt ausgebracht werden, stellt seit Jahrzehnten den anerkannten Stand der Technik dar. Das eingesetzte Streusalz ist Natriumchlorid (NaCl).

    Wie die Ergebnisse der Untersuchungen in den letzten Jahren zeigen, ist der Feuchtsalzeinsatz FS 30 auch unter Berücksichtigung aller Belange der Umwelt und der Energieeffizienz zu verantworten. Dies wird auch durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt.

    Neben der wissenschaftlichen Untersuchung von Feuchtsalz-Streutechnologien mit höheren Salzlösungsanteilen (FS 50, FS 70) ist in den letzten Jahren auch die FS 100-Streutechnologie, bei der reine Salzsole ausgebracht wird, fundiert untersucht und bewertet worden.

    Gegenüber angefeuchtetem Trockensalz, bei dem ein hoher Anteil der Salzkörner nicht in Lösung geht und durch äußere Einflüsse (z. B. Fahrtwind) von der Strecke verweht wird, kann mit reiner Salzsole eine wesentlich längere Liegedauer erreicht werden. Hierdurch ist die Solestreuung auch und gerade als Präventivstreuung geeignet. Selbst nach längeren Dauern ist immer noch eine deutliche Restmenge der Sole mit entsprechender Tauwirkung auf der Fahrbahn nachweisbar. Der wirtschaftlichere und gleichzeitig umweltschonende Umgang mit Streumitteln wird somit durch eine erhöhte Tauleistung bei zugleich schnellerer Reaktionszeit ergänzt. Aufgrund des hohen Wasseranteils der Sole ist der Einsatz der FS 100-Technologie jedoch auf den Temperaturbereich oberhalb von ca. - 6 °C, bei nur geringen zu erwartenden Niederschlagsmengen (z. B. bei überfrierendem Raureif) und Ausschluss von Temperaturstürzen begrenzt.

    Die Brandenburgische Straßenbauverwaltung hat durch den konsequenten Einsatz der Feuchtsalztechnologie FS 30 den Streusalzverbrauch von ehemals mehr als 60 g/m² auf jetzt 5 - 15 g/m² je Streueinsatz gesenkt. Der Verbrauch kann durch den gezielten Einsatz der FS 100-Technologie noch weiter reduziert werden. Dabei wird die Streumenge des Streusalzes entsprechend der erforderlichen Tauleistung, der Fahrbahntemperatur und der Streutechnik entsprechend dosiert.

  • Wie hoch sind die Lagerkapazitäten?

    Die Lagerkapazität für Auftausalz im Land Brandenburg wurde in den vergangenen Jahren sukzessive erhöht. Dazu war zum Teil die Anmietung zusätzlicher Hallen, als auch die Ertüchtigung oder der Neubau von Hallen oder der Bau automatischer Soleaufbereitungsanlagen in Silos erforderlich.

    Damit verfügt der LS für die Straßenmeistereien inzwischen über eine Gesamtlagerkapazität von ca. 50.000 t.

    Die Lagerkapazität für Auftausalz im Land Brandenburg wurde in den vergangenen Jahren sukzessive erhöht. Dazu war zum Teil die Anmietung zusätzlicher Hallen, als auch die Ertüchtigung oder der Neubau von Hallen oder der Bau automatischer Soleaufbereitungsanlagen in Silos erforderlich.

    Damit verfügt der LS für die Straßenmeistereien inzwischen über eine Gesamtlagerkapazität von ca. 50.000 t.