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Geplante Bauprojekte

Mitarbeiter des LS planen ein Bauprojekt
© LS / Kathleen Friedrich Photography

Auf dieser Seite erhalten Sie nähere Informationen zu geplanten Bauprojekten im Straßennetz Brandenburgs.

Mitarbeiter des LS planen ein Bauprojekt
© LS / Kathleen Friedrich Photography

Auf dieser Seite erhalten Sie nähere Informationen zu geplanten Bauprojekten im Straßennetz Brandenburgs.

  • B 167: Ortsumgehung Finowfurt/Eberswalde (Landesstraße 220 – Landesstraße 200)

    Auf einen Blick
    Die Bundesstraße (B) 167 Ortsumgehung (OU) Finowfurt/Eberswalde Landesstraße (L) 220 – L 200) ist als überregionale großräumige Straßenverbindung eingestuft. Sie verbindet im grenznahen Raum zu Polen die Oberzentrum Frankfurt/Oder sowie die Mittelzentren Seelow, Bad Freienwalde, Neuruppin und Kyritz und bildet somit eine leistungsfähige Straßenverbindung.

    Dieser Streckenabschnitt ist im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen enthalten. Die B 167 OU ist Bestandteil des „Blauen Netzes“ der Bundesfernstraßen im Land Brandenburg.

    Die B 167 OU wird als Kraftfahrstraße betrieben. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf freier Strecke 100 km/h. Der langsamfahrende Verkehr (Geschwindigkeit < 60 km/h) wird wegen der Ausweisung als Kraftfahrstraße generell außerhalb der B 167 OU über das untergeordnete Straßennetz geführt. Mit dem Verlauf der B 167 OU wird teilweise das untergeordnete Straßennetz unterbrochen bzw. überdeckt, welches entsprechend neu zu ordnen bzw. wieder herzustellen ist.

    Beschreibung der Trassenführung
    Die B 167 OU Finowfurt/Eberswalde (L 220 bis L 200) erstreckt sich von der L 220 über die Bundesautobahn 11 (BAB 11) bis zur L 200. Die B 167 OU beginnt am Knotenpunkt mit der jetzigen B 167/L 220. Die Trasse wird an die Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) herangeführt und verläuft bis zur Kanalquerung mit einem geringen Abstand parallel zur HOW. Zur Querung der HOW schwenkt die Trasse in Richtung Süden und liegt bis zum Bauende südlich der HOW. Die Trasse verläuft weiter in nördlicher Richtung an Finowfurt vorbei und im weiteren Verlauf bis „Moore-Pumpe“ nahezu parallel der vorhandene Gleisanlagen der Nordbahn GmbH. Zwischen Eberswalde Nordende und der HOW wird die Trasse an die L 200 (Bauende) geführt.

    Die B 167 OU wird als einbahniger, zweistreifiger Querschnitt mit abschnittsweise angeordneten Überholfahrstreifen geplant.
    Unter Berücksichtigung der angrenzenden gewerblichen Bebauungsdichte, der Lage der Brückenbauwerke, der Knotenpunktabstände und den daraus resultierenden erheblichen Mehrkosten ist ein durchgehender zweistreifiger Querschnitt mit Überholfahrstreifen nicht umsetzbar. Folgende Streckenabschnitte erhalten einen Überholfahrstreifen:

    • KP 3 bis vor dem Bauwerk Nr. 6b, rechte Richtungsfahrbahn,
      Länge = 1470 m;
    • hinter Bauwerk Nr. 6b bis vor Bauwerk Nr. 8, linke Richtungsfahrbahn,
      Länge = 1501 m;
    • hinter Bauwerk Nr. 14 bis zum Bauende, linke Richtungsfahrbahn,
      Länge = 1134 m.

    Abschluss Raumordnungsverfahren mit der landesplanerischen Beurteilung: 29. August 2002
    Linienbestimmung nach § 2 Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz 14. Februar 2003
    RE-Vorentwurf, genehmigt am    2. Juni 2010

    Durchführung des Planfeststellungsverfahrens (PFV)

    ab 17. August 2011 - offen

    Beantragung zur Durchführung eines PFV gem. §17 FStrG

    17. August 2011
    1. Auslegung in den betroffenen Gemeinden/Städten
    Januar 2012 - 03. Februar 2012

    Einwendefrist Ende

    17. Februar 2012

    Aussetzung Verfahren

    Juli 2014 - März 2016

    2. Auslegung in den betroffenen Gemeinden/Städten (1. Deckblattverfahren)

    07. Januar 2018 - 16. Februar 2018

    Einwendefrist Ende

    16. April 2018

    Auslegung in den betroffenen Gemeinden/Städten (2. Deckblattverfahren)

    23. September 2019 - 22. Oktober 2019

    Einwendefrist Ende

    22. November 2019

    Erörterungstermine

    13./14./22./23. Januar 2020

    derzeit erfolgt die Erarbeitung der 3. Deckblattplanung

    Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Begleitplanes


    Folgende Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz sind u.a. geplant:

    • Fischottergerechte Querungshilfen im Bereich Bestersfließ sowie Lichterfelder Hauptgraben,
    • Leit- und Sperreinrichtungen für Fledermäuse,
    • Fledermausgerechte Durchlassbauwerke,
    • Amphibiendurchlässe und –schutzeinrichtungen,
    • Biberschutzzäune,Absammlung und Umsetzung von Amphibien und Reptilien in Ersatzlebensräume

    Maßnahmen zur Vermeidung (bauzeitlich)

    • Vegetationsschutz
    • Bauzeitenregelung zum Scbutz von Brutvögeln und Biber
    • Schutzzäune für Amphibien und Reptilien und Umsetzen von Tieren aus dem Baufeld
    • Fällung von Altbäumen unter Beisein von Experten
    • Umsetzen von Ameisennestern
    • Kontrolle des Besterfließes auf Muscheln
    • Vergrämung von Bibern in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde

    Trassennahe Gestaltung und Kompensation

    • Ansaat mit Landschftsrasen / Rohbodenbegrünung der Böschungen
    • Pflanzung von Gehölzen auf Böschungen / Begrünung Lärmschutzwände (4,2 ha)
    • Pflanzung von Bäumen (632 Stk.) / Anlage von Baumhecken und Laubgebüschen (rd. 2,4 ha)
    • Entwicklung von Waldmänteln (rd. 6,5 ha)

    Trassenferne Kompensationsmaßnahmen

    • Entsiegelung (rd. 23 ha)
    • Erstaufforstung (rd. 29,8 ha)
    • Waldumbau (rd. 45,6 ha)
    • Baum- und Heckenpflanzungen (985 Stück /rd. 3,4 ha) / Waldrandentwicklung (rd. 0,8 ha)
    • Pflege und Entwicklung artenreicher Wiese (rd. 8,3 ha)
    • Entwicklung von Trockenrasen (rd. 1,26 ha)
    • Umgestaltung eines Grabensystems mit Extensivierung von Grünland (4,0 ha)
    • Sanierung eines Kleingewässers

    Technische Daten

    Kennziffern der Gesamtmaßnahme
    Gesamtlänge: 13 km
    Querschnitt: zweistreifig (Fahrbahnbreite = 8,00 m) und
    zweistreifig mit abschnittsweiser Anordnung von Überholfahrstreifen auf der rechten sowie linken Richtungsfahrbahn (Fahrbahnbreite = 11,50 m
    Ingenieurbauwerke
    • 19 Brücken (Neubau), davon 3 Bauwerke für Fledermäuse
    • Lärmschutzwand (LSW) mit aufgesetzter Fledermausleiteinrichtung im Bereich des Campingplatzes Üdersee,
      Länge = 793 m, Gesamthöhe = 4 m, Höhe LSW = 1 m – 3,5 m; 
    • Aufstellung von Leit- und Sperreinrichtungen für Fledermäuse auf der B 167 Ortsumgehung im Bankettbereich beidseitig der Fahrbahn; Gesamtlänge = 5.900 m, Höhe = 4 m, davon 0 – 2 m massiv und 2 m hohe Drahtkonstruktion;
    • 3 Stützbauwerke
    Errichtung eines Lärmschutzwalls im Bereich der Erholungs- und Kleingartenanlage Barschgrube: Länge = 250 m
    Höhe 0 – 2 m
    Anzahl der Knotenpunkte:
    Sechs:

    Sechs: 

    • KP 1: B 167 OU/B 167alt/L 220
    • KP 2: B 167 OU/BAB 11
    • KP 3: B 167 OU/Anbindung Gemeindestraße nach Finowfurt
    • KP 4: B 167 OU/L 238-Angermünder Straße
    • KP 4a: B 167 OU/L 237-Britzer Straße
    • KP 5: B 167 OU/L 200;
    Projektbezogene Verkehrsprognose 2030: DTV = 13.000 Kfz/24h – 17.000 Kfz/24h,
    davon beträgt der Anteil Schwerverkehr 6 – 7 %
    Kosten
    Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung der Entwurfsplanung
    einschl. landschaftspflegerischer Begleitplan: ca. 54 Mio. €


    Kosten

    Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung der Entwurfsplanung
    einschl. landschaftspflegerischer Begleitplan: ca. 54 Mio. €

    Download

    Laden Sie hier den Übersichtsplan des Bauprojekts herunter:

    Auf einen Blick
    Die Bundesstraße (B) 167 Ortsumgehung (OU) Finowfurt/Eberswalde Landesstraße (L) 220 – L 200) ist als überregionale großräumige Straßenverbindung eingestuft. Sie verbindet im grenznahen Raum zu Polen die Oberzentrum Frankfurt/Oder sowie die Mittelzentren Seelow, Bad Freienwalde, Neuruppin und Kyritz und bildet somit eine leistungsfähige Straßenverbindung.

    Dieser Streckenabschnitt ist im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen enthalten. Die B 167 OU ist Bestandteil des „Blauen Netzes“ der Bundesfernstraßen im Land Brandenburg.

    Die B 167 OU wird als Kraftfahrstraße betrieben. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf freier Strecke 100 km/h. Der langsamfahrende Verkehr (Geschwindigkeit < 60 km/h) wird wegen der Ausweisung als Kraftfahrstraße generell außerhalb der B 167 OU über das untergeordnete Straßennetz geführt. Mit dem Verlauf der B 167 OU wird teilweise das untergeordnete Straßennetz unterbrochen bzw. überdeckt, welches entsprechend neu zu ordnen bzw. wieder herzustellen ist.

    Beschreibung der Trassenführung
    Die B 167 OU Finowfurt/Eberswalde (L 220 bis L 200) erstreckt sich von der L 220 über die Bundesautobahn 11 (BAB 11) bis zur L 200. Die B 167 OU beginnt am Knotenpunkt mit der jetzigen B 167/L 220. Die Trasse wird an die Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) herangeführt und verläuft bis zur Kanalquerung mit einem geringen Abstand parallel zur HOW. Zur Querung der HOW schwenkt die Trasse in Richtung Süden und liegt bis zum Bauende südlich der HOW. Die Trasse verläuft weiter in nördlicher Richtung an Finowfurt vorbei und im weiteren Verlauf bis „Moore-Pumpe“ nahezu parallel der vorhandene Gleisanlagen der Nordbahn GmbH. Zwischen Eberswalde Nordende und der HOW wird die Trasse an die L 200 (Bauende) geführt.

    Die B 167 OU wird als einbahniger, zweistreifiger Querschnitt mit abschnittsweise angeordneten Überholfahrstreifen geplant.
    Unter Berücksichtigung der angrenzenden gewerblichen Bebauungsdichte, der Lage der Brückenbauwerke, der Knotenpunktabstände und den daraus resultierenden erheblichen Mehrkosten ist ein durchgehender zweistreifiger Querschnitt mit Überholfahrstreifen nicht umsetzbar. Folgende Streckenabschnitte erhalten einen Überholfahrstreifen:

    • KP 3 bis vor dem Bauwerk Nr. 6b, rechte Richtungsfahrbahn,
      Länge = 1470 m;
    • hinter Bauwerk Nr. 6b bis vor Bauwerk Nr. 8, linke Richtungsfahrbahn,
      Länge = 1501 m;
    • hinter Bauwerk Nr. 14 bis zum Bauende, linke Richtungsfahrbahn,
      Länge = 1134 m.

    Abschluss Raumordnungsverfahren mit der landesplanerischen Beurteilung: 29. August 2002
    Linienbestimmung nach § 2 Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz 14. Februar 2003
    RE-Vorentwurf, genehmigt am    2. Juni 2010

    Durchführung des Planfeststellungsverfahrens (PFV)

    ab 17. August 2011 - offen

    Beantragung zur Durchführung eines PFV gem. §17 FStrG

    17. August 2011
    1. Auslegung in den betroffenen Gemeinden/Städten
    Januar 2012 - 03. Februar 2012

    Einwendefrist Ende

    17. Februar 2012

    Aussetzung Verfahren

    Juli 2014 - März 2016

    2. Auslegung in den betroffenen Gemeinden/Städten (1. Deckblattverfahren)

    07. Januar 2018 - 16. Februar 2018

    Einwendefrist Ende

    16. April 2018

    Auslegung in den betroffenen Gemeinden/Städten (2. Deckblattverfahren)

    23. September 2019 - 22. Oktober 2019

    Einwendefrist Ende

    22. November 2019

    Erörterungstermine

    13./14./22./23. Januar 2020

    derzeit erfolgt die Erarbeitung der 3. Deckblattplanung

    Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Begleitplanes


    Folgende Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz sind u.a. geplant:

    • Fischottergerechte Querungshilfen im Bereich Bestersfließ sowie Lichterfelder Hauptgraben,
    • Leit- und Sperreinrichtungen für Fledermäuse,
    • Fledermausgerechte Durchlassbauwerke,
    • Amphibiendurchlässe und –schutzeinrichtungen,
    • Biberschutzzäune,Absammlung und Umsetzung von Amphibien und Reptilien in Ersatzlebensräume

    Maßnahmen zur Vermeidung (bauzeitlich)

    • Vegetationsschutz
    • Bauzeitenregelung zum Scbutz von Brutvögeln und Biber
    • Schutzzäune für Amphibien und Reptilien und Umsetzen von Tieren aus dem Baufeld
    • Fällung von Altbäumen unter Beisein von Experten
    • Umsetzen von Ameisennestern
    • Kontrolle des Besterfließes auf Muscheln
    • Vergrämung von Bibern in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde

    Trassennahe Gestaltung und Kompensation

    • Ansaat mit Landschftsrasen / Rohbodenbegrünung der Böschungen
    • Pflanzung von Gehölzen auf Böschungen / Begrünung Lärmschutzwände (4,2 ha)
    • Pflanzung von Bäumen (632 Stk.) / Anlage von Baumhecken und Laubgebüschen (rd. 2,4 ha)
    • Entwicklung von Waldmänteln (rd. 6,5 ha)

    Trassenferne Kompensationsmaßnahmen

    • Entsiegelung (rd. 23 ha)
    • Erstaufforstung (rd. 29,8 ha)
    • Waldumbau (rd. 45,6 ha)
    • Baum- und Heckenpflanzungen (985 Stück /rd. 3,4 ha) / Waldrandentwicklung (rd. 0,8 ha)
    • Pflege und Entwicklung artenreicher Wiese (rd. 8,3 ha)
    • Entwicklung von Trockenrasen (rd. 1,26 ha)
    • Umgestaltung eines Grabensystems mit Extensivierung von Grünland (4,0 ha)
    • Sanierung eines Kleingewässers

    Technische Daten

    Kennziffern der Gesamtmaßnahme
    Gesamtlänge: 13 km
    Querschnitt: zweistreifig (Fahrbahnbreite = 8,00 m) und
    zweistreifig mit abschnittsweiser Anordnung von Überholfahrstreifen auf der rechten sowie linken Richtungsfahrbahn (Fahrbahnbreite = 11,50 m
    Ingenieurbauwerke
    • 19 Brücken (Neubau), davon 3 Bauwerke für Fledermäuse
    • Lärmschutzwand (LSW) mit aufgesetzter Fledermausleiteinrichtung im Bereich des Campingplatzes Üdersee,
      Länge = 793 m, Gesamthöhe = 4 m, Höhe LSW = 1 m – 3,5 m; 
    • Aufstellung von Leit- und Sperreinrichtungen für Fledermäuse auf der B 167 Ortsumgehung im Bankettbereich beidseitig der Fahrbahn; Gesamtlänge = 5.900 m, Höhe = 4 m, davon 0 – 2 m massiv und 2 m hohe Drahtkonstruktion;
    • 3 Stützbauwerke
    Errichtung eines Lärmschutzwalls im Bereich der Erholungs- und Kleingartenanlage Barschgrube: Länge = 250 m
    Höhe 0 – 2 m
    Anzahl der Knotenpunkte:
    Sechs:

    Sechs: 

    • KP 1: B 167 OU/B 167alt/L 220
    • KP 2: B 167 OU/BAB 11
    • KP 3: B 167 OU/Anbindung Gemeindestraße nach Finowfurt
    • KP 4: B 167 OU/L 238-Angermünder Straße
    • KP 4a: B 167 OU/L 237-Britzer Straße
    • KP 5: B 167 OU/L 200;
    Projektbezogene Verkehrsprognose 2030: DTV = 13.000 Kfz/24h – 17.000 Kfz/24h,
    davon beträgt der Anteil Schwerverkehr 6 – 7 %
    Kosten
    Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung der Entwurfsplanung
    einschl. landschaftspflegerischer Begleitplan: ca. 54 Mio. €


    Kosten

    Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung der Entwurfsplanung
    einschl. landschaftspflegerischer Begleitplan: ca. 54 Mio. €

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  • B 96: Ortsumgehung Teschendorf / Löwenberg

    Auf einen Blick

    Das Planungsvorhaben liegt im nördlichen Landkreis Oberhavel in der Gemeinde Löwenberger Land.

    Es handelt sich um eine Maßnahme mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag.

    Die Trasse der Ausbaustrecke wird im Süden durch den vorhandenen Knotenpunkt der    Bundesstraße (B) 96n mit der Landesstraße (L) 191 bestimmt. Der Ortsteil Nassenheide wird im Bereich Mühlenhorst eng westlich umfahren. Auf ca. 600m erfolgt der Ausbau im Bestand. Nördlich von  Nassenheide rückt die geplante Trasse von der bestehenden B 96 ab und umgeht den Ortsteil Teschendorf westlich. Im weiteren Verlauf nach Norden erfolgt der Übergang von der Damm- in die Einschnittslage. Die Trasse schwenkt zurück und führt östlich an Löwenberg vorbei. Das Ende der Ausbaustrecke wird ca. 2, 5 km nördlich von Löwenberg bei Hoppenrade erreicht.

    Die B 96n ist in Teschendorf und Löwenberg mit dem untergeordneten Straßennetz verknüpft.  

    Die Baugrundverhältnisse sind kompliziert. Auf ca. 10 km steht geländenahes Grundwasser an. Torf- und Muddeschichten stehen teilweise in Mächtigkeiten über 10m an.

    Die B 96n wird als Kraftfahrstraße betrieben. Nach Fertigstellung der B 96n wird die B 96 (alt) abgestuft. Sie übernimmt überwiegend die Funktion einer Langsamfahrstrecke.

    Planung

    Bisherige Zeittafel zur Bauplanung
    Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren (ROV): 24.05.1995
    Abschluss des ROV mit landesplanerischer Beurteilung: 12.05.2003
    Linienbestimmung nach § 2 Verkehrwegeplanungs-
    beschleunigungsgesetz:
    29.06.2006
    Erarbeitung der Entwurfsunterlagen: April 2010
    Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen: 2011

    Technische Daten

    Baulänge: 17.563 m
    Querschnitte: RQ 21 (südlich der B 167)
    RQ 11 (nördlich der B 167)
    Knotenpunkte: 4
    Bauwerke: 45
    Lärmschutz: 1.873 m Lärmschutzwand (Nassenheide, Teschendorf)
    347 m Lärmschutzwall (Nassenheide)
    Prognose 2025: 18.000 Kfz/24h  (südlich der B 167)   
    10.000 Kfz/24h  (nördlich der B 167)
    Gesamtkosten: 90,4 Mio. EUR

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    Auf einen Blick

    Das Planungsvorhaben liegt im nördlichen Landkreis Oberhavel in der Gemeinde Löwenberger Land.

    Es handelt sich um eine Maßnahme mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag.

    Die Trasse der Ausbaustrecke wird im Süden durch den vorhandenen Knotenpunkt der    Bundesstraße (B) 96n mit der Landesstraße (L) 191 bestimmt. Der Ortsteil Nassenheide wird im Bereich Mühlenhorst eng westlich umfahren. Auf ca. 600m erfolgt der Ausbau im Bestand. Nördlich von  Nassenheide rückt die geplante Trasse von der bestehenden B 96 ab und umgeht den Ortsteil Teschendorf westlich. Im weiteren Verlauf nach Norden erfolgt der Übergang von der Damm- in die Einschnittslage. Die Trasse schwenkt zurück und führt östlich an Löwenberg vorbei. Das Ende der Ausbaustrecke wird ca. 2, 5 km nördlich von Löwenberg bei Hoppenrade erreicht.

    Die B 96n ist in Teschendorf und Löwenberg mit dem untergeordneten Straßennetz verknüpft.  

    Die Baugrundverhältnisse sind kompliziert. Auf ca. 10 km steht geländenahes Grundwasser an. Torf- und Muddeschichten stehen teilweise in Mächtigkeiten über 10m an.

    Die B 96n wird als Kraftfahrstraße betrieben. Nach Fertigstellung der B 96n wird die B 96 (alt) abgestuft. Sie übernimmt überwiegend die Funktion einer Langsamfahrstrecke.

    Planung

    Bisherige Zeittafel zur Bauplanung
    Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren (ROV): 24.05.1995
    Abschluss des ROV mit landesplanerischer Beurteilung: 12.05.2003
    Linienbestimmung nach § 2 Verkehrwegeplanungs-
    beschleunigungsgesetz:
    29.06.2006
    Erarbeitung der Entwurfsunterlagen: April 2010
    Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen: 2011

    Technische Daten

    Baulänge: 17.563 m
    Querschnitte: RQ 21 (südlich der B 167)
    RQ 11 (nördlich der B 167)
    Knotenpunkte: 4
    Bauwerke: 45
    Lärmschutz: 1.873 m Lärmschutzwand (Nassenheide, Teschendorf)
    347 m Lärmschutzwall (Nassenheide)
    Prognose 2025: 18.000 Kfz/24h  (südlich der B 167)   
    10.000 Kfz/24h  (nördlich der B 167)
    Gesamtkosten: 90,4 Mio. EUR

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  • B 158n: Ortsumgehung Ahrensfelde (Märkische Allee – BAB A 10, AS Berlin Hohenschönhausen)

    Auf einen Blick

    Die Bundessstraße (B) 158n verläuft von der Märkischen Allee (Höhe S-Bahnhof Ahrensfelde) über die Klandorfer Straße entlang der Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg, kreuzt die Feldstraße sowie die Landesstraße (L) 311 und L 339 östlich Ahrensfelde, trifft in Höhe „Schwörer Haus“ wieder auf die alte B 158 und wird unter Nutzung der alten B 158 bis zur Anschlussstelle (AS) Hohenschönhausen geführt.

    Von der Märkischen Allee bis zur Stadtgrenze Berlin in Höhe Feldstraße ist aus Gründen der Bebauung ein RQ 20 (vierstreifig mit 2 Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn, ohne Standstreifen) geplant.
    Von der Stadtgrenze Berlin bis zum Knotenpunkt Gewerbegebiet Blumberg wird ein RQ 26 (vierstreifig mit 2 Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn und Standstreifen) geplant.

    Die B 158n soll als Kraftfahrstraße betrieben werden. Deshalb wird für den langsamfahrenden Verkehr (Geschwindigkeit < 60 km/h) nördlich der B 158n unter Nutzung der alten B 158 und des vorhandenen Radweges ein Wirtschaftsweg bis zur Ringstraße im Gewerbegebiet Blumberg geführt.

    Zur Lärmschutzoptimierung wird die B 158n im Abschnitt Klandorfer Straße in einem 150 m langen Trogbauwerk mit Deckel geführt.

    Zur Absicherung der Funktionalität der prognostizierten Verkehrsströme für 2030 wird der Knotenpunkt B 158n/ L 311n/ L339n planfrei geführt.

    Planung

    Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren (ROV): 25.08.1994
    Abschluss der ROV mit landesplanerischer Beurteilung: 18.04.2002
    Linienbestätigung gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz: 05.08.2002

    Erarbeitung der Entwurfsunterlagen einschl. Vermessung, Baugrunduntersuchungen, Verkehrsuntersuchungen

    und anderer Fachbeiträge:
    bis 08/2009
    Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen: bis 08/2011
    Planfeststellungsverfahren:  ab 09/2011

    Technische Daten

    Gesamtlänge: 4,6 km
    Querschnitte:
    • Märkische Allee – Landesgrenze = RQ 20 (vierstreifig ohne Standstreifen)
    • Landesgrenze – KP Gewerbegebiet = RQ 26 (vierstreifig mit Standstreifen)
    • KP Gewerbegebiet – Bauende = RQ 20 (vierstreifig ohne Standstreifen)
    Bauwerke:

    4 Ingenieurbauwerke

    • davon 1 Trogbauwerk mit Deckel
    Verknüpfungen: 3 Knotenpunkte
    • davon 1 Knotenpunktkomplex Märkische Allee/ Ahrensfelder Chaussee/ Dorfstraße
    • davon 1 planfreier Knotenpunkt (B 158n/ L 311n/ L 339n)
    Lärmschutzwände: 1589 m Gesamtlänge
    Lärmschutzwall: 445 m Gesamtlänge
    Verkehrsprognose
    (Jahr 2025):
    • Märkische Allee – L 311 = 37.000 Kfz/24h (7% Schwerverkehr)
    • L 311 – Bauende = 40.000 Kfz/24h (7% Schwerverkehr)
    Gesamtkosten: ca. 40,5 Mio. €

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    Auf einen Blick

    Die Bundessstraße (B) 158n verläuft von der Märkischen Allee (Höhe S-Bahnhof Ahrensfelde) über die Klandorfer Straße entlang der Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg, kreuzt die Feldstraße sowie die Landesstraße (L) 311 und L 339 östlich Ahrensfelde, trifft in Höhe „Schwörer Haus“ wieder auf die alte B 158 und wird unter Nutzung der alten B 158 bis zur Anschlussstelle (AS) Hohenschönhausen geführt.

    Von der Märkischen Allee bis zur Stadtgrenze Berlin in Höhe Feldstraße ist aus Gründen der Bebauung ein RQ 20 (vierstreifig mit 2 Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn, ohne Standstreifen) geplant.
    Von der Stadtgrenze Berlin bis zum Knotenpunkt Gewerbegebiet Blumberg wird ein RQ 26 (vierstreifig mit 2 Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn und Standstreifen) geplant.

    Die B 158n soll als Kraftfahrstraße betrieben werden. Deshalb wird für den langsamfahrenden Verkehr (Geschwindigkeit < 60 km/h) nördlich der B 158n unter Nutzung der alten B 158 und des vorhandenen Radweges ein Wirtschaftsweg bis zur Ringstraße im Gewerbegebiet Blumberg geführt.

    Zur Lärmschutzoptimierung wird die B 158n im Abschnitt Klandorfer Straße in einem 150 m langen Trogbauwerk mit Deckel geführt.

    Zur Absicherung der Funktionalität der prognostizierten Verkehrsströme für 2030 wird der Knotenpunkt B 158n/ L 311n/ L339n planfrei geführt.

    Planung

    Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren (ROV): 25.08.1994
    Abschluss der ROV mit landesplanerischer Beurteilung: 18.04.2002
    Linienbestätigung gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz: 05.08.2002

    Erarbeitung der Entwurfsunterlagen einschl. Vermessung, Baugrunduntersuchungen, Verkehrsuntersuchungen

    und anderer Fachbeiträge:
    bis 08/2009
    Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen: bis 08/2011
    Planfeststellungsverfahren:  ab 09/2011

    Technische Daten

    Gesamtlänge: 4,6 km
    Querschnitte:
    • Märkische Allee – Landesgrenze = RQ 20 (vierstreifig ohne Standstreifen)
    • Landesgrenze – KP Gewerbegebiet = RQ 26 (vierstreifig mit Standstreifen)
    • KP Gewerbegebiet – Bauende = RQ 20 (vierstreifig ohne Standstreifen)
    Bauwerke:

    4 Ingenieurbauwerke

    • davon 1 Trogbauwerk mit Deckel
    Verknüpfungen: 3 Knotenpunkte
    • davon 1 Knotenpunktkomplex Märkische Allee/ Ahrensfelder Chaussee/ Dorfstraße
    • davon 1 planfreier Knotenpunkt (B 158n/ L 311n/ L 339n)
    Lärmschutzwände: 1589 m Gesamtlänge
    Lärmschutzwall: 445 m Gesamtlänge
    Verkehrsprognose
    (Jahr 2025):
    • Märkische Allee – L 311 = 37.000 Kfz/24h (7% Schwerverkehr)
    • L 311 – Bauende = 40.000 Kfz/24h (7% Schwerverkehr)
    Gesamtkosten: ca. 40,5 Mio. €

    Download

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  • L 90: Unterführung Werder (Havel)

    Die Schranken am Bahnübergang in Werder (Havel) im Zuge der Landesstraße L 90 / Phöbener Straße sind häufig geschlossen, das Verkehrsaufkommen ist hoch, die Staus sind lang. In intensiven Diskussionen haben die Stadt Werder (Havel), die Deutsche Bahn AG und der Landesbetrieb Straßenwesen nach einer Lösung zur Unterquerung der Gleise gesucht. Jetzt liegt vom Landesbetrieb Straßenwesen in Zusammenarbeit mit der Stadt Werder/Havel ein Entwurf vor, der vom MIL genehmigt wurde und für den ein Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht werden soll.

    Kernstücke sind zwei Unterführungsbauwerke: Eines für den Kraftfahrzeugverkehr und eines für all diejenigen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Es wurde auch geprüft, ob alle Verkehre durch eine Unterführung geführt werden können, dies wurde auch Platzgründen aber verworfen. Ein Trog für den Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr und eine Zuwegung für die Grundstücke wären nicht verkehrsgerecht umsetzbar. Eine Animation in 3D zeigt, was gebaut wird und wie die Verkehrswege nach der Fertigstellung aussehen werden.

    Daten und Fakten

    • Die Länge der Ausbaustrecke der L 90 beträgt ab dem neuen Kreisverkehr Süd ca. 377 m.
    • Die Längsneigung im Zuge der L90 unter der Bahnüberführung beträgt 7 %
    • Die gewählte Fahrbahnbreite der L 90 als Hauptverkehrsstraße beträgt b = 6,50 m.
    • Der Kreisverkehr-Süd wird angepasst an die örtlichen Platzverhältnisse mit einem Außendurchmesser von 30,0 m gebaut.
    • Die Kosten einschließlich Grunderwerb werden voraussichtlich für die Unterführung der L 90 etwa 28,5 Mio. EUR und für die Radfahrer- und Fußgängerunterführung etwa 20,5 Mio. EUR betragen
    • Darin enthalten sind unterem:
    • Grunderwerb einschließlich Steuern und Abgaben 
    • Straßenbau incl. Tiefbau (Regenwasser Kanäle und Regenwasserreinigungsanlagen) und Straßenbeleuchtung 
    • Baugrube und Betonsohle 
    • Ingenieurbauwerke incl. wasserdichtem Verbau und Behelfsbrücken
    • Deutsche Bahn AG Verkehrssicherung
    • Umverlegung der Medien Gas, Strom, Trink- und Schmutzwasser, Heizleitung
    • Bauzeitliche Betriebszustände Deutsche Bahn AG, Anpassung der Oberleitungen
    • Umleitung und Einschränkung des Öffentlichen Personennahverkehrs
    • Lärmschutz- und landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen 

    Vorläufige Termine

    Für den Bau der Straßenunterführung sind Sperrzeiten der Bahnlinie in Bereich Werder notwendig. Angesichts von zahlreichen Gleisbauvorhaben der Bahn können diese Sperrpausen nicht wie geplant 2025, sondern erst 2028 ermöglicht werden. Vorausgesetzt es gibt keine größeren Einwendungen bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, könnten die Arbeiten zum Tunnel- und Rampenbau am Bahnhofsvorplatz Mitte 2028 beginnen.

    • 2023 Beginn Planfeststellungsverfahren
    • 2025 Planfeststellungsbeschluss
    • 2025 Ausführungsplanung und Vergabeverfahren
    • 2028 Bau der Personenunterführung am Bahnhof
    • 2030 Bau der Unterführung an der Landesstraße L 90
    • 2033 Fertigstellung des Gesamtprojekts

    (Stand 2023)

    Die Schranken am Bahnübergang in Werder (Havel) im Zuge der Landesstraße L 90 / Phöbener Straße sind häufig geschlossen, das Verkehrsaufkommen ist hoch, die Staus sind lang. In intensiven Diskussionen haben die Stadt Werder (Havel), die Deutsche Bahn AG und der Landesbetrieb Straßenwesen nach einer Lösung zur Unterquerung der Gleise gesucht. Jetzt liegt vom Landesbetrieb Straßenwesen in Zusammenarbeit mit der Stadt Werder/Havel ein Entwurf vor, der vom MIL genehmigt wurde und für den ein Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht werden soll.

    Kernstücke sind zwei Unterführungsbauwerke: Eines für den Kraftfahrzeugverkehr und eines für all diejenigen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Es wurde auch geprüft, ob alle Verkehre durch eine Unterführung geführt werden können, dies wurde auch Platzgründen aber verworfen. Ein Trog für den Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr und eine Zuwegung für die Grundstücke wären nicht verkehrsgerecht umsetzbar. Eine Animation in 3D zeigt, was gebaut wird und wie die Verkehrswege nach der Fertigstellung aussehen werden.

    Daten und Fakten

    • Die Länge der Ausbaustrecke der L 90 beträgt ab dem neuen Kreisverkehr Süd ca. 377 m.
    • Die Längsneigung im Zuge der L90 unter der Bahnüberführung beträgt 7 %
    • Die gewählte Fahrbahnbreite der L 90 als Hauptverkehrsstraße beträgt b = 6,50 m.
    • Der Kreisverkehr-Süd wird angepasst an die örtlichen Platzverhältnisse mit einem Außendurchmesser von 30,0 m gebaut.
    • Die Kosten einschließlich Grunderwerb werden voraussichtlich für die Unterführung der L 90 etwa 28,5 Mio. EUR und für die Radfahrer- und Fußgängerunterführung etwa 20,5 Mio. EUR betragen
    • Darin enthalten sind unterem:
    • Grunderwerb einschließlich Steuern und Abgaben 
    • Straßenbau incl. Tiefbau (Regenwasser Kanäle und Regenwasserreinigungsanlagen) und Straßenbeleuchtung 
    • Baugrube und Betonsohle 
    • Ingenieurbauwerke incl. wasserdichtem Verbau und Behelfsbrücken
    • Deutsche Bahn AG Verkehrssicherung
    • Umverlegung der Medien Gas, Strom, Trink- und Schmutzwasser, Heizleitung
    • Bauzeitliche Betriebszustände Deutsche Bahn AG, Anpassung der Oberleitungen
    • Umleitung und Einschränkung des Öffentlichen Personennahverkehrs
    • Lärmschutz- und landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen 

    Vorläufige Termine

    Für den Bau der Straßenunterführung sind Sperrzeiten der Bahnlinie in Bereich Werder notwendig. Angesichts von zahlreichen Gleisbauvorhaben der Bahn können diese Sperrpausen nicht wie geplant 2025, sondern erst 2028 ermöglicht werden. Vorausgesetzt es gibt keine größeren Einwendungen bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, könnten die Arbeiten zum Tunnel- und Rampenbau am Bahnhofsvorplatz Mitte 2028 beginnen.

    • 2023 Beginn Planfeststellungsverfahren
    • 2025 Planfeststellungsbeschluss
    • 2025 Ausführungsplanung und Vergabeverfahren
    • 2028 Bau der Personenunterführung am Bahnhof
    • 2030 Bau der Unterführung an der Landesstraße L 90
    • 2033 Fertigstellung des Gesamtprojekts

    (Stand 2023)