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Leitungen im Straßenraum

Leitungsverlegung in Havelsee
Leitungsverlegung in Havelsee @ LS
Leitungsverlegung in Havelsee
Leitungsverlegung in Havelsee @ LS

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Mitbenutzung der Straße durch Telekommunikationslinien und Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg.

Die Benutzung von öffentlichen Straßen richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben der Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien).

Mit Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 02. August 2019 wurden die Nutzungsrichtlinien auch für den Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) eingeführt.

Anträge im Zusammenhang mit Leitungen der öffentlichen Versorgung und Telekommunikationslinien im Straßenraum (bei Neu- und Umverlegung, Modernisierung, Havarie aber auch um bei Kapazitätsverbesserung von Bestandsleitungen etc.) sind immer an die Sachgebiete Straßenverwaltung in unseren regional zuständigen Dienststätten zu richten.

Die Ansprechpartner ergeben sich aus der folgenden Liste.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Mitbenutzung der Straße durch Telekommunikationslinien und Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg.

Die Benutzung von öffentlichen Straßen richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben der Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien).

Mit Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 02. August 2019 wurden die Nutzungsrichtlinien auch für den Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) eingeführt.

Anträge im Zusammenhang mit Leitungen der öffentlichen Versorgung und Telekommunikationslinien im Straßenraum (bei Neu- und Umverlegung, Modernisierung, Havarie aber auch um bei Kapazitätsverbesserung von Bestandsleitungen etc.) sind immer an die Sachgebiete Straßenverwaltung in unseren regional zuständigen Dienststätten zu richten.

Die Ansprechpartner ergeben sich aus der folgenden Liste.

Ansprechpartner für Leitungen im Straßenraum der Bundes- und Landesstraßen

  • Grundsatzangelegenheiten

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Kontaktdaten (Telefon und E-Mail)

    Abschluss von Rahmenverträgen

    Herr Hansch Dezernat 46

    Herr Roepke Dezernat 46

    03342 249-1046

    03342 249-1208

    LS-Rahmenvertraege-VU@ls.brandenburg.de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Kontaktdaten (Telefon und E-Mail)

    Abschluss von Rahmenverträgen

    Herr Hansch Dezernat 46

    Herr Roepke Dezernat 46

    03342 249-1046

    03342 249-1208

    LS-Rahmenvertraege-VU@ls.brandenburg.de

  • Ausnahmen bei der Straßenbaulastträgerschaft

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Kontaktdaten (Telefon und E-Mail)

    Bundesstraßen & Landesstraßen Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus Stadt Cottbus
    Bundesstraßen & Landesstraßen Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Potsdam Stadt Potsdam
    Landesstraßen Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg a.d. Havel Stadt Brandenburg a.d. Havel
    Landesstraßen Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) Stadt Frankfurt (Oder)

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Kontaktdaten (Telefon und E-Mail)

    Bundesstraßen & Landesstraßen Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus Stadt Cottbus
    Bundesstraßen & Landesstraßen Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Potsdam Stadt Potsdam
    Landesstraßen Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg a.d. Havel Stadt Brandenburg a.d. Havel
    Landesstraßen Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) Stadt Frankfurt (Oder)
  • Wichtiger Hinweis für Bundesautobahnen

    Die Bundesautobahnen sind seit dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernommen. Zur Erledigung dieser Aufgaben hat sich der Bund einer Infrastrukturgesellschaft bedient - „Die Autobahn GmbH des Bundes“, in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

    Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Benutzung von Bundesautobahnen durch Leitungen der öffentlichen Versorgung bzw. Telekommunikationslinien wenden Sie sich bitte an:

    Die Autobahn GmbH des Bundes
    Niederlassung Nordost
    An der A 111
    16540 Hohen Neuendorf
    E-Mail: nordost@autobahn.de

    Die Bundesautobahnen sind seit dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernommen. Zur Erledigung dieser Aufgaben hat sich der Bund einer Infrastrukturgesellschaft bedient - „Die Autobahn GmbH des Bundes“, in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

    Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Benutzung von Bundesautobahnen durch Leitungen der öffentlichen Versorgung bzw. Telekommunikationslinien wenden Sie sich bitte an:

    Die Autobahn GmbH des Bundes
    Niederlassung Nordost
    An der A 111
    16540 Hohen Neuendorf
    E-Mail: nordost@autobahn.de