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Baustart an der L 902 Grube: Grundhafte Erneuerung zwischen Bahnhof und Ortseingang

- Erschienen am 01.07.2026

Am Montag, den 13. Juli 2026 beginnt der Landesbetrieb Straßenwesen mit der Erneuerung der Landesstraße L 902 zwischen dem Bahnhof Grube (Potsdam) und dem Ortseingang Grube. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im November 2026 fertiggestellt.

Grundhafte Sanierung der Strecke auf einem Kilometer Länge

Die Fahrbahn wird auf etwa einem Kilometer Länge grundhaft saniert. Weiterhin werden der angrenzende Radweg erneuert, zwei Verkehrsinseln im Bereich des Straßenabzweiges Am Küssel hergestellt sowie Schutzplanken (Fahrzeugrückhaltesysteme) und ein Kleintierdurchlass errichtet. Auch Grundstückszufahrten und Einmündungen im Baubereich werden instandgesetzt.

Ab 13. Juli 2026: Baubeginn und Einrichtung der Verkehrsführung im ersten Bauabschnitt

Die Bauarbeiten werden in zwei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten durchgeführt:

  1. Bauabschnitt:
    Am 13. Juli 2026 beginnen die Arbeiten mit der Einrichtung der Verkehrsführung im ersten Bauabschnitt. Ab dann wird die L 902 zwischen dem Ortseingang Grube und der Abzweigung Am Küssel voll gesperrt.

  2. Bauabschnitt:
    Für den zweiten Bauabschnitt wird die L 902 anschließend ab dem Straßenabzweig Am Küssel bis zum Bahnhof Grube voll gesperrt. Die Zufahrt zum Straßenabzweig Am Küssel bleibt jederzeit gewährleistet.

Im Zuge der Baumaßnahme werden auch Arbeiten im Fahrbahnbereich der Einmündung der L 902 zur Straße Am Bahnhof Grube durchgeführt. Über die Verkehrsführung während dieser Arbeiten und den Baubeginn des zweiten Bauabschnitts informiert der Landesbetrieb Straßenwesen rechtzeitig gesondert mit einer Pressemitteilung.

Umleitung über A 10 und B 273

Während der gesamten Bauzeit wird der Durchgangsverkehr über die Autobahn A 10 Anschlussstelle Leest bis zur Anschlussstelle Potsdam-Nord und die Bundesstraße B 273 und umgekehrt umgeleitet.

Zugang für Rettungsdienste sowie Anliegerinnen und Anlieger

Während der Bauarbeiten wird die Zufahrt zur Baustelle für Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei im Notfall jederzeit gewährleistet. Anliegerinnen und Anlieger können in der Regel Ihre Grundstücke erreichen, werden aber von der ausführenden Baufirma rechtzeitig über anstehende Änderungen informiert.

Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen sowie um besondere Aufmerksamkeit auf den Umleitungsstrecken.