Baustart in Schwarzheide: Fahrbahnsanierung auf der B 169 und L 55 (Schipkauer Straße)
- Erschienen amDer Landesbetrieb Straßenwesen beginnt am Donnerstag, den 9. Juli 2026, mit der Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Bundesstraße B 169 ab dem Ortsausgang Schwarzheide Ost (Oberspreewald-Lausitz) bis zur Kreuzung Richtung Ruhland. Darüber hinaus werden der Knotenpunkt B 169 / Landesstraße L 55 sowie ein Teilstück der Landesstraße L 55 (Schipkauer Straße) einschließlich des Kreisverkehrs und der Bahnüberführung im Bereich der BASF Schwarzheide erneuert.
Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich bis Ende August 2026 und damit zum Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen werden.
Bau in mehreren Abschnitten
Während der Bauzeit wird die Maßnahme in mehreren Bauabschnitten umgesetzt. Dadurch sollen die Auswirkungen auf den Verkehr so gering wie möglich gehalten werden.
Der Kreisverkehr sowie die Kreuzung Richtung Ruhland werden im jeweiligen Baustellenbereich halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird dort mit einer Ampelanlage geregelt.
Die weiteren Bauabschnitte erfolgen unter Vollsperrung. Die einzelnen Bereiche werden so eingerichtet, dass Grundstücke, Geschäfte und Einrichtungen bis an den jeweiligen Baustellenbereich heran erreichbar bleiben.
Umleitung für den Durchgangsverkehr
Für den Durchgangsverkehr wird eine großräumige Umleitung über die Ortslage Hörlitz in der Gemeinde Schipkau eingerichtet. Sie führt von Schwarzheide über die L 55 bis nach Schipkau. Von dort weiter auf der L 60 in Richtung Senftenberg bis zur B 169, die nach Schwarzheide führt. Gleiches gilt für die umgekehrte Richtung. Die BASF Schwarzheide GmbH bleibt während der gesamten Bauzeit über die direkt angebundene Anschlussstelle der Autobahn A 13 erreichbar.
Geschäfte und Geh- und Radwege erreichbar
Die Erreichbarkeit der Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe in der Schipkauer Straße bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Beeinträchtigungen für Gewerbetreibende, ihre Kundschaft sowie Anwohnerinnen und Anwohner sollen so gering wie möglich gehalten werden. Über den jeweiligen Baufortschritt informiert die Baufirma die unmittelbar Betroffenen mit Anliegerinformationen.
Geh- und Radwege bleiben grundsätzlich nutzbar. Aufgrund der Bauarbeiten kann es jedoch örtlich zu vorübergehenden Einschränkungen kommen.
Der Landesbetrieb bittet um erhöhte Aufmerksamkeit sowie um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
