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B 167 bei Neuruppin: Fertigstellung der Erneuerung bis Anfang Dezember geplant

Vollsperrung voraussichtlich vom 19. bis 24. Oktober

- Erschienen am 08.10.2026
Die Erneuerung der Bundesstraße B 167 zwischen der Anschlussstelle Neuruppin der Autobahn A 24 und dem Ortseingang Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) soll bis Anfang Dezember 2026 abgeschlossen sein. Ursprünglich war geplant, die Maßnahme im Frühjahr 2027 fertigzustellen.
 
Ab Montag, den 12. Oktober 2026 wird die Fahrbahn auf rund zwei Kilometern Länge saniert. Dafür gelten wechselnde Verkehrsführungen. Vom 19. bis voraussichtlich 24. Oktober 2026 wird die B 167 im Baubereich voll gesperrt.
 
Verkehrseinschränkungen und Umleitungen
 
Um die Verkehrseinschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Bauzeit zu verkürzen, werden die Bauarbeiten in mehrere kleinere Bauphasen mit teilweise unterschiedlicher Verkehrsführung geteilt:
 
  • Einbahnstraßenregelung vom 12. bis zum 18. Oktober 2026:
    In dieser Zeit wird die Bordanlage vervollständigt sowie die Fahrbahnoberfläche abgefräst. Die B 167 wird zur Einbahnstraße und ist nur in Richtung Anschlussstelle A 24 befahrbar.
  • Vollsperrung voraussichtlich vom 19. bis zum 24. Oktober 2026:
    Während dieser Zeit wird die neue Asphaltdecke eingebaut. Hierfür wird die B 167 im gesamten Baubereich voll gesperrt. Durch die Vollsperrung wird die Gesamtbauzeit wesentlich verkürzt. Zudem kann der neue Asphalt so nahezu fugenlos hergestellt werden, was wiederum die Qualität und Nutzungsdauer erhöht.
 
  • Einbahnstraßenregelung voraussichtlich vom 24. bis zum 31. Oktober 2026:
    In dieser Zeit werden der Oberboden und die Stützwände hergestellt sowie Restarbeiten in den Seitenbereichen durchgeführt. Die B 167 wird wieder zur Einbahnstraße und ist nur in Richtung Anschlussstelle A 24 befahrbar. Ab voraussichtlich 2. November 2026 ist die Strecke dann wieder in beide Richtungen befahrbar.
 
Während der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr Richtung Neuruppin zunächst auf die Kreisstraße K 6808 nach Walsleben geführt. Anschließend verläuft die Umleitung auf der K 6807 über Kränzlin nach Neuruppin. Während der etwa einwöchigen Vollsperrung wird diese Umleitung auch in die entgegensetzte Richtung genutzt. Die Umleitungsstrecken werden vor Ort ausgeschildert.
 
Ab dem 12. Oktober 2026 bis voraussichtlich 13. November 2026 wird zusätzlich der einfahrende Verkehr der A 24 in Richtung Neuruppin schon ab der Anschlussstelle Neuruppin Süd abgeleitet. Eine Zufahrt über die Anschlussstelle Neuruppin ist in dieser Zeit nicht möglich.
 
Anschließend werden die Fahrbahn im Bereich des Autohofs saniert und Arbeiten am Geh- und Radweg durchgeführt:
 
  • Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung im Bereich des Autohofs voraussichtlich vom 2. November bis zum 30. November 2026:
    In dieser Zeit werden Fräs- und Asphaltarbeiten im Bereich des Autohofs durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls die Deckschicht am gesamten Radweg vervollständigt. Hier wird der Verkehr zwischen der A 24 und dem Autohof halbseitig an der Baustelle vorbeigeführt und durch eine mobile Ampel geregelt. Zudem ist in diesem Zeitraum die Abfahrt der Anschlussstelle Neuruppin aus Richtung Berlin kommend gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Anschlussstelle Neuruppin Süd.
 
Trotz punktueller Einschränkungen kann der Geh- und Radweg ab 12. Oktober 2026 wieder vollständig genutzt werden.
 
Erreichbarkeit für Anwohnende und Gewerbetreibende
 
Während der Einbahnstraßenregelung erreichen Anwohnende ihre Wohnhäuser über die freigegebene Fahrtrichtung und die Umleitung. Während der Vollsperrung erfolgt die Zufahrt ausschließlich über die Bechliner Dorfstraße, die Straße Frisörstege und den Wendehammer der Dekra. Anliegende im Bereich Bechliner Mühle werden für die Zeit der Vollsperrung gesondert informiert.
 
Der Autohof Bechlin bleibt erreichbar. Während der Vollsperrung kann der Autohof nur von der A24 über die Autobahnausfahrt erreicht werden. Die Verkehrsführung wurde mit den Gewerbetreibenden vorab abgestimmt.
 
Zur Gesamtmaßnahme
 
Die Gesamtmaßnahme umfasst umfangreiche Erneuerungen an der B 167 zwischen der Autobahnanschlussstelle A 24 und dem Ortseigang Neuruppin. Der etwa zwei Kilometer lange Streckenabschnitt weist Schäden auf und ist sanierungsbedürftig. Die Arbeiten begannen Ende Juli 2026.
 
In der ersten Bauphase wurde der Geh- und Radweg entlang der B 167 vom Autohof Bechlin bis zum Ortseingang Neuruppin saniert und verbreitert. Zudem wurden Anpassungen zu den Anliegergrundstücken vorgenommen und Leitungen verlegt.
 
Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet um Verständnis für die notwendigen Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit.