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L 421: Tonnagebegrenzung zwischen Schlepzig und Krausnick - Präzisierung

- Erschienen am 10.04.2026

Um Missverständnisse vorzubeugen, haben wir unsere Pressmitteilung vom 26. März „L 421: Tonnagebegrenzung zwischen Schlepzig und Krausnick“ präzisiert: 

Die Tonnagebegrenzung bezieht sich auf ein zulässiges tatsächliches Gewicht von 16 Tonnen. 

Alle Stellen, die die Formulierung „zulässiges Gesamtgewicht“ beinhalten wurden entsprechend in „zulässiges tatsächliches Gewicht“ geändert. Die aktualisierte Fassung der Pressemitteilung finden Sie im Anhang. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.