B 167 bei Neuruppin: Einbahnstraßenregelung ab 26. Oktober
- Erschienen amDie Erneuerung der Bundesstraße B 167 zwischen der Anschlussstelle Neuruppin der Autobahn A 24 und dem Ortseingang Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) schreitet planmäßig voran. Die aktuelle Vollsperrung dauert noch über das Wochenende bis zum 26. Oktober 2026 an. Die Einbahnstraßenregelung wird am Montagmorgen gegen 9 Uhr eingerichtet.
In die Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026 hat sich bezüglich des terminlichen Ablaufs ein Folgefehler eingeschlichen. Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet dies zu entschuldigen.
Verkehrsführung während der Bauzeit: Weiterer Ablauf im Überblick
Die Verkehrsführung während der Bauzeit gestaltet sich richtigerweise wie folgt:
- Vollsperrung bis zum 26. Oktober 2026 gegen 9 Uhr
- Einbahnstraßenregelung voraussichtlich vom 26. Oktober bis zum 2. November 2026
- Ableitung des einfahrenden Verkehrs der A 24 in Richtung Neuruppin an der Anschlussstelle Neuruppin Süd bis 13. November 2026
- Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung im Bereich des Autohofs voraussichtlich vom
2. November bis zum 30. November 2026
Geplant ist weiterhin, die Gesamtmaßnahme bis Anfang Dezember 2026 fertigzustellen.
Bis auf die Termine können alle weiteren Informationen zur Verkehrsführung während der Bauzeit der Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026 entnommen werden.
Zur Gesamtmaßnahme
Die Gesamtmaßnahme umfasst umfangreiche Erneuerungen an der B 167 zwischen der Autobahnanschlussstelle A 24 und dem Ortseigang Neuruppin. Der etwa zwei Kilometer lange Streckenabschnitt weist Schäden auf und ist sanierungsbedürftig. Die Arbeiten begannen Ende Juli 2026.
In der ersten Bauphase wurde der Geh- und Radweg entlang der B 167 vom Autohof Bechlin bis zum Ortseingang Neuruppin saniert und verbreitert. Zudem wurden Anpassungen zu den Anliegergrundstücken vorgenommen und Leitungen verlegt.
Über den weiteren Verlauf der Maßnahme informiert der Landesbetrieb Straßenwesen mit Pressemitteilungen. Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet um Verständnis für die notwendigen Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit.
