L 421: Tonnagebegrenzung zwischen Schlepzig und Krausnick
- Erschienen amAb Dienstag, den 31. März 2026, wird auf der Landesstraße L 421 zwischen Schlepzig und Krausnick im Landkreis Dahme-Spreewald eine Tonnagebegrenzung auf 16 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht eingerichtet. Grund ist der Zustand von vier Brückenbauwerken in diesem Abschnitt.
Betroffen sind die Brücken über das Zerniasfließ, den Schiwanstrom, den Puhlstrom sowie die Wasserburger Spree. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 16 Tonnen dürfen diese Bauwerke künftig nicht mehr passieren. Für alle übrigen Verkehrsteilnehmenden bleibt die Strecke weiterhin nutzbar.
Bereits im Jahr 2025 waren an den Bauwerken Materialuntersuchungen durchgeführt worden, nachdem diese aufgrund ihres Baujahres – sie wurden 1956 teilweise in Fertigteilbauweise errichtet – statisch neu bewertet worden waren. Die Untersuchungen dienten der Ergänzung der Bestandsunterlagen sowie der Prüfung vorhandener Tragreserven. Zuvor war die Strecke im Oktober 2025 zeitweise voll gesperrt worden, um diese Untersuchungen durchführen zu können.
Im Ergebnis der aktuellen Auswertung kann die bisherige Verkehrsbelastung auf den Brücken nicht mehr nachgewiesen werden. Um die Standsicherheit der Bauwerke weiterhin zu gewährleisten und ihre Nutzung aufrechtzuerhalten, ist eine Reduzierung der Verkehrsbelastung erforderlich.
Für den Schwerverkehr stehen Ausweichmöglichkeiten über das bestehende Straßennetz zur Verfügung. Die Umfahrung erfolgt über die L 42, die Bundesstraße B 179 sowie die L 71 über Neu Lübbenau und Leibsch.
Die Einschränkungen gelten ausschließlich für Fahrzeuge über 16 Tonnen tatsächlichem Gesamtgewicht. Leichtere Fahrzeuge, Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger können die Strecke weiterhin nutzen.
Der Landesbetrieb Straßenwesen wird die Einhaltung der angeordneten Beschränkungen kontrollieren.
