Erneuerung der B 167 bei Neuruppin: Einbahnstraßenregelung bis 13. November
- Erschienen amFertigstellung der Gesamtmaßnahme Ende November/Anfang Dezember 2026
Aktuell erneuert der Landesbetrieb Straßenwesen die Bundesstraße B 167 zwischen der Anschlussstelle Neuruppin der Autobahn A 24 und dem Ortseingang Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin). Die derzeitige Einbahnstraßenregelung in Richtung der Autobahnanschlussstelle A 24 dauert voraussichtlich noch bis Freitag, den 13. November 2026. Die Verkehrssicherung wird im Laufe des Tages zurückgebaut. Ursprünglich sollte die Regelung bereits am 2. November aufgehoben werden. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich Ende November/ Anfang Dezember 2026 fertiggestellt.
Einbahnstraßenregelung bis 13. November: Erhöhung der Verkehrssicherheit, weniger Staugefahr und Restarbeiten
Die Einbahnstraßenregelung wird bis zum 13. November verlängert, um die Verkehrssicherheit im Bereich zu erhöhen und die Gefahr von sich überschneidenden Rückstaubereichen während der letzten Bauphase zu verringern. Zudem dauern die Restarbeiten im aktuellen Bauabschnitt länger als bislang geplant. Unter anderem müssen noch Fahrbahnteiler und eine Stützwand hergestellt sowie Profilierungsarbeiten an Entwässerungsmulden abgeschlossen werden.
Weiterer Bauablauf und Verkehrseinschränkungen
Während der Einbahnstraßenregelung bis zum 13. November wird der Verkehr Richtung Neuruppin weiterhin über Walsleben und Kränzlin umgeleitet.
Parallel zu den ausstehenden Arbeiten im aktuellen Abschnitt wird vom 2. bis zum 13. November der letzte Bauabschnitt von der Anschlussstelle A 24 bis zum Autohof Bechlin mittels halbseitiger Ampelregelung gebaut. Verkehrsteilnehmende in Richtung Neuruppin kommen so nur bis zum Autohof. Vom Autohof bis zum Ortseingang ist die Einbahnstraßenregelung eingerichtet und in Richtung Neuruppin muss die Umleitung genutzt werden.
Der einfahrende Verkehr der A 24 in Richtung Neuruppin wird weiterhin bis 13. November 2026 an der Anschlussstelle Neuruppin Süd abgeleitet.
Die Verkehrssicherung der Einbahnstraße wird am 13. November im Laufe des Tages zurückgebaut. Bis zum Abschluss der Maßnahme werden restliche Pflaster- und Oberbodenarbeiten durchgeführt sowie die Decke eingebaut. Hierfür kommt es punktuell nur noch zu geringen Verkehrseinschränkungen. Falls notwendig, wird der Verkehr mithilfe einer mobilen Ampel an der Baustelle vorbeigeführt.
Fertigstellung voraussichtlich Ende November/ Anfang Dezember 2026
Die Verlängerung der Einbahnstraßenregelung hat so gut wie keinen Einfluss auf die Bauzeit. Geplant ist weiterhin, die Maßnahme voraussichtlich Ende November/ Anfang Dezember 2026 fertigzustellen.
Die Gesamtmaßnahme umfasst umfangreiche Erneuerungen an der B 167 zwischen der Autobahnanschlussstelle A 24 und dem Ortseigang Neuruppin. Der etwa zwei Kilometer lange Streckenabschnitt weist Schäden auf und ist sanierungsbedürftig. Die Arbeiten begannen Ende Juli 2026.
Über den weiteren Verlauf der Maßnahme informiert der Landesbetrieb Straßenwesen mit Pressemitteilungen. Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet um Verständnis für die notwendigen Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit.
