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L 65 in Wahrenbrück: Brücke über die Schwarze Elster künftig nur bis 16 Tonnen befahrbar

- Erschienen am 17.11.2025

Die Brücke im Verlauf der Landesstraße L 65 über die Schwarze Elster in Uebigau-Wahrenbrück (Landkreis Elbe-Elster) darf ab Dienstag, den 25. November 2025, nur noch von Fahrzeugen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von bis zu 16 Tonnen pro Fahrtrichtung befahren werden. Fahrzeuge, die schwerer sind, müssen den Bereich umfahren. 

Maßnahme dient der Sicherheit und dem Erhalt der Brücke
Das Bauwerk wurde 1970 als Spannbetonbrücke errichtet und stand zuletzt unter besonderer Beobachtung. Der eingesetzte Spannstahl gilt heute als spannungsrisskorrosionsgefährdet. Eine im Juli durchgeführte Sonderprüfung mit ergänzenden Materialuntersuchungen zeigte, dass sich die Schäden im Inneren des Bauwerks deutlich vergrößert haben. 

Um die Brücke stabil zu halten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist eine Entlastung notwendig. Die nun eingeführte Tonnagebegrenzung auf 16 Tonnen pro Fahrtrichtung trägt dazu bei, die Beanspruchung des Bauwerks deutlich zu verringern und es weiterhin im Betrieb zu halten. Ohne diese Maßnahme wäre eine vollständige Sperrung in Zukunft nicht auszuschließen. 

Umleitung
Fahrzeuge über 16 Tonnen werden über Bad Liebenwerda umgeleitet. Die Umfahrung erfolgt über die Bundesstraßen B 183 und B 101. 
Zur kontinuierlichen Überwachung werden künftig ein Dauermonitoring der Bauwerksgeräusche sowie regelmäßige Zustandskontrollen durchgeführt. So kann im Falle weiterer Veränderungen rasch reagiert werden. Die Einhaltung der Tonnagebeschränkung wird zudem überwacht.
Die Maßnahme dient der Sicherheit aller und dem langfristigen Erhalt der Verkehrsverbindung über die Schwarze Elster.

Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet um Verständnis sowie um Beachtung der neuen Regelung. Nur so kann die Brücke weiterhin sicher genutzt werden. 

Brücken aus Spannstahl im Fokus
Brücken, die mit Spannstahl gebaut wurden, stehen derzeit landesweit im Fokus besonderer Prüfungen. Der Landesbetrieb Straßenwesen führt an diesen Bauwerken zusätzliche Materialuntersuchungen durch, um den langfristigen Erhalt und die Sicherheit zu gewährleisten. 

Mit den Untersuchungen wird überprüft, ob die verbauten Spannstähle im Lauf der Jahre Schäden durch Spannungsrisskorrosion aufweisen. Dazu werden die Bauwerke an bestimmten Stellen geöffnet, um Spannglieder freizulegen und Proben des Spannstahls zu entnehmen. Anschließend werden Rückdehnung, Verpressmörtel und die metallurgischen sowie mechanischen Materialeigenschaften im Labor analysiert. Auf Grundlage der Ergebnisse wird entschieden, ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. 

Im Land Brandenburg gibt es aktuell 71 Brücken, bei denen spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verbaut wurde. Vor vier Jahren waren es noch 81. Zehn dieser Brücken wurden seitdem bereits neu gebaut, sechs weitere Neubauten sind bis Ende des Jahres geplant.