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B 188: Radwegerneuerung zwischen Rhinsmühlen und Stechow

- Erschienen am 19.03.2026

Von Montag, den 23. März 2026, bis voraussichtlich Freitag, den 17. April 2026, wird im Kotzener Ortsteil Rhinsmühlen (Havelland) der Radweg am Knotenpunkt der B 188 erneuert. Im Rahmen der Bauarbeiten werden auch die Bushaltestellen an der B 188 im Bereich Rhinsmühlen saniert. Weiterhin erfolgt die Anbindung des neu errichteten Radweges an die B 188.

Die Arbeiten sind Teil einer Maßnahme zur Erneuerung des Radwegs entlang der B 188 auf einer Strecke von rund fünf Kilometern zwischen dem Stechow-Ferchesarer Ortsteil Stechow (Havelland) und Rhinsmühlen. Die Sanierung soll die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Die Gesamtmaßnahme wurde im Herbst 2025 begonnen und wird voraussichtlich im Mai 2026 abgeschlossen.

Während der Arbeiten kommt es im Knotenbereich der B 188 der Kreisstraße K 6315 zu Einschränkungen. Die B 188 wird ab dem Knotenpunkt in Richtung Stechow und Rathenow auf einer Strecke von ungefähr 300 Metern bis voraussichtlich Freitag, den 17. April 2026, voll gesperrt. Die Vollsperrung ist erforderlich, um die nächsten Bauabschnitte im Bereich der Radweganbindung sowie weitere Infrastrukturmaßnahmen sicher und zügig umsetzen zu können.

Während der Vollsperrung wird der PKW-Verkehr von Rhinsmühlen aus zunächst mittels halbseitiger Ampelregelung am Knotenpunkt in Rhinsmühlen über die Kreisstraße K 6315 über Kotzen und Nennhausen und die L 982 nach Stechow auf die B 188 umgeleitet. Die Umleitung gilt auch in umgekehrte Richtung. Der Radverkehr wird ab Rhinsmühlen über die Kreisstraße K 6315 nach Kotzen und dann über den Kotzener Weg nach Stechow und umgekehrt umgeleitet.

Der LKW-Verkehr wird weiträumig von Rathenow aus in östliche Richtung über die B 188 über Stechow, die L 982 über Nennhausen und die L 991 und die L 99 über Retzow zur B 5 und zurück umgeleitet.

In nördliche Richtung von Rathenow aus wird der LKW-Verkehr über die B 102 durch Rhinow bis Neustadt (Ostprignitz-Ruppin) zur B5 und zurück umgeleitet. Alle Umleitungsstrecken werden ausgeschildert.

Alle Anliegerinnen und Anlieger erreichen während der Bauzeit die Grundstücke im Baubereich.

Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet alle Verkehrsteilnehmenden sowie Anliegerinnen und Anlieger um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen.