Leitungen im Straßenraum

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Mitbenutzung der Straße durch Telekommunikationslinien und Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg.
Die Benutzung von öffentlichen Straßen richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben der Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien).
Mit Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 02. August 2019 wurden die Nutzungsrichtlinien auch für den Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) eingeführt.
Anträge im Zusammenhang mit Leitungen der öffentlichen Versorgung und Telekommunikationslinien im Straßenraum (bei Neu- und Umverlegung, Modernisierung, Havarie aber auch um bei Kapazitätsverbesserung von Bestandsleitungen etc.) sind immer an die Sachgebiete Straßenverwaltung in unseren regional zuständigen Dienststätten zu richten.
Die Ansprechpartner ergeben sich aus der folgenden Liste.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Mitbenutzung der Straße durch Telekommunikationslinien und Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg.
Die Benutzung von öffentlichen Straßen richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben der Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien).
Mit Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 02. August 2019 wurden die Nutzungsrichtlinien auch für den Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) eingeführt.
Anträge im Zusammenhang mit Leitungen der öffentlichen Versorgung und Telekommunikationslinien im Straßenraum (bei Neu- und Umverlegung, Modernisierung, Havarie aber auch um bei Kapazitätsverbesserung von Bestandsleitungen etc.) sind immer an die Sachgebiete Straßenverwaltung in unseren regional zuständigen Dienststätten zu richten.
Die Ansprechpartner ergeben sich aus der folgenden Liste.
Ansprechpartner für Leitungsverlegung im Straßenraum der Bundes- und Landesstraßen
-
Landkreise MOL, LOS und Stadt FF/O (Landesstraßen außerorts und Bundesstraßen)
LS-Leitungen-FFO@LS.Brandenburg.de
Landreise BAR und UM
Landkreise MOL, LOS und Stadt FF/O (Landesstraßen außerorts und Bundesstraßen)
LS-Leitungen-FFO@LS.Brandenburg.de
Landreise BAR und UM
-
-
Landkreise HVL und Stadt Brandenburg (Landesstraßen außerorts und Bundesstraßen), PM und Stadt Potsdam (außerorts), OPR, PR und OHV (SM Altlüdersdorf und SM Nassenheide)
Landkreise HVL und Stadt Brandenburg (Landesstraßen außerorts und Bundesstraßen), PM und Stadt Potsdam (außerorts), OPR, PR und OHV (SM Altlüdersdorf und SM Nassenheide)
Grundsatzangelegenheiten
Zuständigkeit |
Ansprechpartner |
Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) |
Abschluss von Rahmenverträgen |
Herr Hansch Dezernat 62 Herr Roepke Dezernat 62 |
03342 249-1046 03342 249-1208 |
Zuständigkeit |
Ansprechpartner |
Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) |
Abschluss von Rahmenverträgen |
Herr Hansch Dezernat 62 Herr Roepke Dezernat 62 |
03342 249-1046 03342 249-1208 |
Ausnahmen bei der Straßenbaulastträgerschaft
Zuständigkeit |
Ansprechpartner |
Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) |
Bundesstraßen & Landesstraßen | Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus | Stadt Cottbus |
Bundesstraßen & Landesstraßen | Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Potsdam | Stadt Potsdam |
Landesstraßen | Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg a.d. Havel | Stadt Brandenburg a.d. Havel |
Landesstraßen | Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) | Stadt Frankfurt (Oder) |
Zuständigkeit |
Ansprechpartner |
Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) |
Bundesstraßen & Landesstraßen | Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus | Stadt Cottbus |
Bundesstraßen & Landesstraßen | Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Potsdam | Stadt Potsdam |
Landesstraßen | Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg a.d. Havel | Stadt Brandenburg a.d. Havel |
Landesstraßen | Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) | Stadt Frankfurt (Oder) |
Wichtiger Hinweis für Bundesautobahnen
Die Bundesautobahnen sind seit dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernommen. Zur Erledigung dieser Aufgaben hat sich der Bund einer Infrastrukturgesellschaft bedient - „Die Autobahn GmbH des Bundes“, in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Benutzung von Bundesautobahnen durch Leitungen der öffentlichen Versorgung bzw. Telekommunikationslinien wenden Sie sich bitte an:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordost
An der A 111
16540 Hohen Neuendorf
E-Mail: nordost@autobahn.de
Die Bundesautobahnen sind seit dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernommen. Zur Erledigung dieser Aufgaben hat sich der Bund einer Infrastrukturgesellschaft bedient - „Die Autobahn GmbH des Bundes“, in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Benutzung von Bundesautobahnen durch Leitungen der öffentlichen Versorgung bzw. Telekommunikationslinien wenden Sie sich bitte an:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordost
An der A 111
16540 Hohen Neuendorf
E-Mail: nordost@autobahn.de